Bestandsname: Kriegszeugamt: Bücher, Akten und Bücher des Kriegszeugamts
Laufzeit: Bücher: 1557-1806, Akten und Bücher des Kriegszeugamts: 1816-1866
Institutionsgeschichte: Dem Kriegszeugamt (im 17. Jh. Zeugamt) unterstand die Leitung und Organisation der bewaffneten Macht, des geworbenen Linienmilitärs sowie des Bürgermilitärs. Es wurde 1726 durch die Visitationsordnung dem Rechneiamt unterstellt und bildete bis 1806 eine Unterabteilung desselben. In fürstlicher Zeit bestand es nicht; wurde aber in freistädtischer Zeit wiederhergestellt und blieb bis 1866 als selbstständiges Amt bestehen.
Bestandsumfang und -inhalt: Bücher: 217 Bände, 18,5 Rm. Bei den Büchern handelt es sich nur noch um einen Bestandsrest, dessen Serien nicht mehr geschlossen sind.
Akten und Bücher des Kriegszeugamts: 770 Faszikel, 25 Rm. Die Akten aus dem Zeitraum 1620-1806 sind verbrannt. Vorhanden sind noch Akten und Bücher aus dem 19. Jh. über die Stadtwehr, das Linienmilitär und das Löschbataillon.
Findmittel: Rep. 100, Kartei.
Bestandsname: Kriegszeugamt nach 1814
Laufzeit: 1814-1866
Institutionsgeschichte: Dem Kriegszeugamt (im 17. Jh. Zeugamt) unterstand die Leitung und Organisation der bewaffneten Macht, die sich aus dem geworbenen Linienmilitär sowie dem Bürgermilitär zusammensetzte. Es wurde 1726 durch die Visitationsordnung dem Rechneiamt unterstellt und bildete bis 1806 eine Unterabteilung desselben. In fürstlicher Zeit bestand es nicht, wurde aber in freistädtischer Zeit wiederhergestellt und blieb bis 1866 als selbstständiges Amt bestehen.
Die Befehlsgewalt lag in dieser Zeit beim Senat der Freien Stadt Frankfurt. Ihm unterstanden ein Kommandant für die Stadt- und Landwehr und ein Militär- und Platzkommandant für die Linienmilitärtruppen des Deutschen Bundes in Frankfurt.
Im 19. Jahrhundert verfügte im Deutschen Bund jeder Staat über Militär, so auch die Freie Stadt Frankfurt. Jeder Bundesstaat musste entsprechend seiner Größe ein Bundeskontingent stellen. Nach der Wiederherstellung der Selbständigkeit erfolgte 1823 durch den damaligen Stadtkommandanten Oberst von ELLRODT eine völlige Umgestaltung des städtischen Militärwesens, die sich so bewährte, dass die neue Einteilung mit geringen Änderungen bis zum Jahre 1866 beibehalten wurde, wenn auch die Bürgerwehr nach 1848 als militärische Truppe nicht mehr in Erscheinung trat. Die gesamte „bewaffnete Macht“ Frankfurts gliederte sich seit 1823 in drei Hauptabteilungen: Stadtwehr (Bürgerwehr), Landwehr und Linienmilitär. Aufgrund der Stadtwehrordnung gab es folgende Einheiten: 1. ein Corps freiwilliger Reiterei, 2. ein Corps freiwilliger Artillerie, 3. ein Bataillons Scharfschützen, 4. ein Corps freiwilliger Infanterie, 5. ein Bataillon der Löschanstalt, 6. drei Bataillone Stadtwehrinfanterie in drei Altersklassen, 7. Veteranen. Die Stadtwehrinfanterie bestand aus wehrpflichtigen Bürgern, die zu keiner der Freiwilligenformationen gehörten.
Die Landwehr gliederte sich in zwei Bataillone: Zum ersten Bataillon gehörten die Bewohner von Oberrad, Niederrad und Hausen, zum zweiten die von Bornheim, Nieder-Erlenbach, Dortelweil, Bonames und Niederursel.
Das Linienmilitär bestand nur aus einem Bataillon mit 6 Kompanien. In ihm dienten Berufssoldaten aus süddeutschen Staaten.
Bestandsumfang und -inhalt: 12 m.
Findmittel: Rep. 917.