Institut für Stadtgeschichte 
Karmeliterkloster, Frankfurt am Main

Newsletter, Ausgabe 1

Die preußische Badehose

Gerade jetzt an den heißen Sommertagen freut man sich doch auf eine schöne Abkühlung in den diversen Freibädern der Stadt. Bepackt mit Handtuch, Sonnenschirm und Sonnencreme geht es zum Abkühlen ins nahe gelegene Schwimmbad. Natürlich darf die Badekleidung nicht fehlen. Ob Badehose, Badeanzug oder Bikini, alles ist erlaubt, der Mode sind heute bekanntlich keine Grenzen gesetzt.

Badeanstalt Mosler, ca. 1935Doch dies war nicht immer so. Im alten Preußen vor gut 70 Jahren machte sich der Reichskommissar des Ministers des Innern Dr. Bracht Sorgen um die fehlende Sittlichkeit in den damaligen Badeanstalten und somit auch um die Kleidung, die während des Badens getragen wurde. Zu knappe Hosen der Herren, zu aufreizende Anzüge der Damen waren dem Minister ein Dorn im Auge. Jede Aufforderung zu mehr Sittlichkeit schlug jedoch fehl.

Badeanstalt Mosler, um 1935
Foto: Theo Stuhl/Institut für Stadtgeschichte 

Verordnung

Um diesem Treiben endlich ein Ende zu setzen, erließ er kurzer Hand die Badepolizeiverordnung vom 18. August 1932 (siehe  Abbildung).

Doch mit dieser Verordnung erreichte der Sittenwächter Bracht nicht sein Ziel. Die unter § 1 zu findende Formulierung „anstößige Badekleidung“ verstand wohl jeder etwas anders, sie war zu ungenau und somit Auslegungssache. Es musste also eine genauere Definition her, wie der „vorschriftsmäßige Badeanzug“ auszusehen hatte. Am 28. September 1932 war es dann soweit. Bracht erließ die Ergänzung der Badepolizeiverordnung vom 28. September 1932 und hoffte, damit alle Unklarheiten bezüglich der zu tragenden Badekleidung beseitigt zu haben. 

Ergänzungsverordnung Waren wirklich alle Unklarheiten beseitigt? Und wie war das noch gleich mit diesem ominösen Zwickel? Wie reagierte damals die Bevölkerung auf diese Verordnung?

Große  Abbildung!

Folgendes war an den darauf folgenden Tagen in den verschiedenen Frankfurter Zeitungen zu lesen: 

PresseartikelFrankfurter General-Anzeiger, 4. Okt. 1932:

„Die preußische Badehose“

aus: Sport- und Badeamt 148

Große  Abbildung! 

Presseartikel

Frankfurter Nachrichten, 5. Okt. 1932:

„Bade mit Zwickel!“

aus: Sport- und Badeamt 148

Große  Abbildung! 

PresseartikelFrankfurter Volksstimme, 5. Okt. 1932:

„Das preußische Badekostüm im Bild“ Große  Abbildung!

aus: Sport- und Badeamt 148 

PresseartikelFrankfurter General-Anzeiger, 5. Okt. 1932:

„Jedem Preußen seinen Zwickel“

aus: Sport- und Badeamt 148

Große  Abbildung! 

PresseartikelFrankfurter Nachrichten, 6. Okt. 1932:

„Der verzwickte Zwickel“ Große  Abbildung!

aus: Sport- und Badeamt 148

Das einzige was Bracht mit dieser Verordnung letztendlich erreichte, war eine heitere Diskussion über den verzwickten Zwickel, an der sich auch die Frankfurter Bevölkerung im ausklingenden Sommer des Jahres 1932 erfreute.

© Karin Haab

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