Gerade jetzt an den heißen Sommertagen freut man sich doch auf eine
schöne Abkühlung in den diversen Freibädern der Stadt. Bepackt
mit Handtuch, Sonnenschirm und Sonnencreme geht es zum Abkühlen ins nahe
gelegene Schwimmbad. Natürlich darf die Badekleidung nicht fehlen. Ob
Badehose, Badeanzug oder Bikini, alles ist erlaubt, der Mode sind heute bekanntlich
keine Grenzen gesetzt.
Doch dies war nicht
immer so. Im alten Preußen vor gut 70 Jahren machte sich der Reichskommissar
des Ministers des Innern Dr. Bracht Sorgen um die fehlende Sittlichkeit in
den damaligen Badeanstalten und somit auch um die Kleidung, die während des
Badens getragen wurde. Zu knappe Hosen der Herren, zu aufreizende Anzüge der
Damen waren dem Minister ein Dorn im Auge. Jede Aufforderung zu mehr Sittlichkeit
schlug jedoch fehl.
Badeanstalt Mosler, um 1935
Foto: Theo Stuhl/Institut für Stadtgeschichte
Um diesem Treiben endlich ein Ende zu setzen, erließ er kurzer Hand
die Badepolizeiverordnung vom 18. August 1932 (siehe Abbildung).
Doch mit dieser Verordnung erreichte der Sittenwächter Bracht nicht
sein Ziel. Die unter § 1 zu findende Formulierung „anstößige
Badekleidung“ verstand wohl jeder etwas anders, sie war zu ungenau und
somit Auslegungssache. Es musste also eine genauere Definition her, wie der „vorschriftsmäßige
Badeanzug“ auszusehen hatte. Am 28. September 1932 war es dann soweit.
Bracht erließ die Ergänzung der Badepolizeiverordnung vom 28. September
1932 und hoffte, damit alle Unklarheiten bezüglich der zu tragenden Badekleidung
beseitigt zu haben.
Waren wirklich
alle Unklarheiten beseitigt? Und wie war das noch gleich mit diesem ominösen
Zwickel? Wie reagierte damals die Bevölkerung auf diese Verordnung?
Große Abbildung!
Folgendes war an den darauf folgenden Tagen in den verschiedenen Frankfurter Zeitungen zu lesen:
Frankfurter General-Anzeiger,
4. Okt. 1932:
„Die preußische Badehose“
aus: Sport- und Badeamt 148
Große Abbildung!
Frankfurter Nachrichten, 5. Okt. 1932:
„Bade mit Zwickel!“
aus: Sport- und Badeamt 148
Große Abbildung!
Frankfurter Volksstimme, 5. Okt. 1932:
„Das preußische Badekostüm im Bild“ Große Abbildung!
aus: Sport- und Badeamt 148
Frankfurter General-Anzeiger, 5. Okt. 1932:
„Jedem Preußen seinen Zwickel“
aus: Sport- und Badeamt 148
Große Abbildung!
Frankfurter Nachrichten, 6. Okt. 1932:
„Der verzwickte Zwickel“ Große Abbildung!
aus: Sport- und Badeamt 148
Das einzige was Bracht mit dieser Verordnung letztendlich erreichte, war eine
heitere Diskussion über den verzwickten Zwickel, an der sich auch die
Frankfurter Bevölkerung im ausklingenden Sommer des Jahres 1932 erfreute.
© Karin Haab