Luftverschmutzung und Lärmbelästigung sind nicht unbedingt „Errungenschaften“ der
Industrialisierung. Während moderne Großstädte jedoch unter
Smog und dem Lärm des Straßenverkehrs leiden, war die entsprechende
Belastung im Mittelalter von anderer Qualität: In mittelalterlichen Städten
sorgten das Hämmern und Sägen der Handwerker sowie die Fuhrwerke
für einen gewissen Lärmpegel, und es herrschte ein für unsere
Nasen unbeschreiblicher Gestank: die Bewohner lebten auf engstem Raum zusammenund
es gab noch keine Kanalisation. In Frankfurt waren lediglich wenige so genannte
Antauchen vorhanden, offene sumpfige Abwasserkanäle, die einen nicht gerade
lieblichen Duft verbreiteten.
Frankfurt hatte zwar als Reichsstadt, internationales Messezentrum und Wahlort
der deutschen Könige eine große wirtschaftliche und politische Bedeutung,
doch war die Stadt auch im Mittelalter keine Großstadt. Die ca. 10.000
Einwohner im Jahr 1500 drängten sich zum größten Teil in der
kleinen Altstadt, d. h. in dem Gebiet, das von der alten staufischen Stadtmauer
umgeben war (Neue Mainzer Gasse, Weißfrauenstraße, Großer
und Kleiner Hirschgraben, Holzgraben, Wollgraben). Als Kaiser Ludwig der Bayer
1333 eine Stadterweiterung erlaubte, verdreifachte sich das Stadtgebiet zwar
(Neue Mainzer Gasse, Hochstraße, Bleichstraße, Seilerstraße,
Lange Straße), doch wurde die dünn besiedelte Neustadt hauptsächlich
landwirtschaftlich genutzt (Gärten, Viehhaltung). Erst Ende des 18. Jahrhunderts
war diese Fläche für die jetzt stark gewachsene Bevölkerung
zu klein, d. h. Frankfurt war bis weit in die frühe Neuzeit hinein noch
sehr stark ländlich geprägt.
Der ländliche Charakter Frankfurts wird durch zahlreiche Verordnungen
des Rates zur Schweinehaltung deutlich, von denen hier zwei aus den Jahren
1421 und 1481 exemplarisch vorgestellt werden. Im Spätmittelalter war
der Fleischverzehr sehr hoch, da die Bevölkerung durch die Pestwellen
Mitte des 14. Jahrhunderts dezimiert war, gleichzeitig aber die Viehzucht ausgeweitet
wurde, so dass Fleisch in großer Menge zur Verfügung stand. Dies änderte
sich seit dem 16. Jahrhundert, als die Bevölkerung wieder wuchs und Fleisch
damit knapper wurde. Der hohe Fleischverbrauch des Spätmittelalters wurde
dann erst wieder im 19. Jahrhundert erreicht.
Auch im spätmittelalterlichen Frankfurt war die Schweinehaltung weit
verbreitet, was zu Unannehmlichkeiten führte, die der Rat durch Verordnungen
abzustellen versuchte: Da die frei laufenden Schweine dem Steinweg, also der
ersten gepflasterten Straße Frankfurts, und den Einwohnern allgemein
Schaden zufügten, gebot er am 30. September 1421, dass vom kommenden 11.
November (Martini) an Schweine nur noch im Haus oder im Hof gehalten werden
durften. Die Straßen sollten sie nur noch betreten, um möglichst
schnell zum Main, zur Tränke oder vom Hirten auf das Feld und zurück
getrieben zu werden. Alle darüber hinaus auf den Gassen angetroffenen
Schweine wurden jetzt nachts von den Scharwächtern und tagsüber von
noch zu bestimmenden Personen eingefangen und die Besitzer mit einer Geldbuße
von einem Schilling belegt.
Gesetzbuch Nr. 4, Abbildung mit Transskript
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Die Frankfurter hielten sich jedoch nicht an die Verordnungen, so dass der
Rat am 19. August 1481 die Schweinehaltung in der Altstadt ganz verbot. Gegenüber
der Bevölkerung wurde diese Maßnahme mit der Tatsache begründet,
dass Frankfurt aufgrund seiner Messen eine besondere Stellung inne habe und
deshalb in „erbarkeit und reinigkeit“ gehalten werden müsse. Der auf den
Gassen liegende Schweinemist verbreitete nicht nur einen üblen Geruch,
sondern wurde auch als Ursache von Krankheiten und Spott angesehen („mancher
ungesont und verachtunge eyn merglich orsache“). Deshalb mussten nun die Bewohner
der Altstadt ihre Schweine bis Martini (11. November) verkaufen oder schlachten.
Schweinehaltung war künftig nur noch in der Neustadt und in Sachsenhausen
- und auch dort nur in Ställen - erlaubt. Für jedes künftig
in der Altstadt aufgefundene Schwein musste der Besitzer einen Ort (= Viertelgulden)
Strafe zahlen. Wenn ein Altstadtbewohner in der Schlachtzeit zwei oder drei
Schweine in seinem Haus schlachten lassen wollte, dann durfte er sie bis zur
Schlachtung noch zwei bis drei Wochen in seinem Haus oder Stall aufpäppeln.
Auch die Bäcker in der Altstadt, die ihre Schweine mit der beim Getreidemahlen
anfallenden Kleie füttern konnten und deren Schweinezahl nach Vermögen
geregelt war, durften ihre Schweine jetzt nur noch in der Neustadt aufziehen.
Weiterhin sollten alle auf den Gassen errichteten Schweineställe abgerissen
und künftig keine neuen mehr gebaut werden. Alle Bewohner hatten ihre
Schweine nur auf den vom Rat festgelegten Routen an das Wasser zu treiben,
und die Besitzer von eingefangenen Schweinen mussten nicht nur die Buße,
sondern auch das Futter bezahlen. Selbst wenn sie ihre Schweine nicht abholten,
wurde das Bußgeld fällig, während die Tiere dem Heiliggeistspital übergeben
wurden.
Künftig durfte in der Altstadt außerhalb der Messezeiten kein
Mist oder Stroh mehr auf den Gassen gelagert werden. Beides musste sogleich
in die Höfe der Neustadt und Sachsenhausens oder in eine Mistkaute vor
die Stadt gebracht werden. Während der Messen war es dagegen erlaubt,
den Mist drei Tage lang vor den Häusern liegen zu lassen, jedoch nur in
sauber aufgeschichteten Haufen, die nicht die Fuhrleute und Fußgänger
behinderten. Diese Ausnahme mutet uns eher seltsam an, weil sich die Städte
heute zutage zu besonderen Ereignissen für ihre Gäste herausputzen,
doch hatte dies seinen einfachen Grund in der Tatsache, dass während der
Messen kaum Fuhrwerke zum Abtransport des Mistes zu bekommen waren. Die Geldbuße
für Übertretungen betrug hier sieben Schillinge. Die gleichen Bestimmungen
galten auch für Erde, die in der Altstadt ebenfalls nicht vor die Häuser
geschüttet werden durfte. Weiterhin waren alle Altstadtbewohner angehalten,
die Gasse vor ihren Anwesen zu kehren und den Kehricht in Haufen liegen zu
lassen, die dann von den städtischen Müllmännern („Stoppeler“)
abgefahren wurden, d. h. schon im Mittelalter existierte eine städtische
Müllabfuhr.
Das Verbot der Schweinehaltung in der Altstadt wurde oftmals nicht beachtet
und musste der Bevölkerung immer wieder eingeschärft werden, so.
z. B. am 12. Mai 1521.
Hinweise zu den Texten und Transkriptionen: Bei den Texten handelt es sich
um Abschriften aus dem 16. Jahrhundert. Die Originaleinträge im Gesetzbuch
3 waren aufgrund der verblassten Schrift für eine Abbildung nicht geeignet.
In den Transkriptionen wurde die Orthografie originalgetreu wiedergegeben,
d. h. auch die wechselseitige Verwendung von „u“ und „v“ wurde beibehalten,
während die Interpunktion zum besseren Verständnis dem heutigen
Gebrauch angepasst wurde.
© Dr. Michael Matthäus