Institut für Stadtgeschichte 
Karmeliterkloster, Frankfurt am Main

Newsletter, Ausgabe 4

Verhaftet: Johann Georg Mouson

Am 08.06.1894, vor 110 Jahren, verstarb Johann Georg Mouson (genannt: Georg), der Inhaber der Toilettenseifenfabrik J. G. Mouson & Co. Das Unternehmen wurde von Mousons Vaters August Friedrich 1798 als Seifen- und Lichterfabrik gegründet. Johann Georg wurde als 9. Kind von August Friedrich und Maria Elisabeth Margarete Mouson, geb. Neeff am 27.11.1812 geboren und war dazu ausersehen, die florierende Seifenfabrik zu übernehmen. 

Johann Georg Mouson

Johann Georg Mouson um 1860 (ISG S7/P)

Abbildung  vergrößern!

Zunächst schien es jedoch als würde die weitere Entwicklung des Unternehmens einer unsicheren Zukunft entgegensehen. Nachdem August Friedrich Mouson 1837 gestorben war, konnte Johann Georg, der seit 1830 im väterlichen Betrieb mitarbeitete, nicht die Nachfolge antreten, da er zu diesem Zeitpunkt als politischer Häftling in der Festung Hartenberg bei Mainz einsaß, um eine Strafe wegen versuchten Hochverrats zu verbüßen. Mouson war nämlich an der Freiheitsbewegung in den 1830er Jahren beteiligt. Dabei soll er an dem Frankfurter Attentat, dem Sturm auf die Hauptwache am 03.04.1833, und an der Befreiung der am Attentat beteiligten Studenten, die später in der Konstablerwache einsaßen, am 2. Mai 1834 beteiligt gewesen sein. Sowohl die Teilnahme am Wachensturm als auch an der Befreiungsaktion konnte ihm jedoch nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden. Um die Beteiligung Mousons an der Befreiungsaktion entstand eine Legende. Als die Kleine Presse am 13.06.1894 über den Tod Johann Georg Mousons berichtete, erwähnte sie auch eben diese Geschichte:

„Was die Betheiligung Mousons an der Freiheitsbewegung der 30er Jahre anlangt, so dürfte es interessiren, zu erfahren, daß er auch bei der Befreiung der inhaftirten Studenten von der Constabler Wache in Frankfurt einen Antheil hatte. Um den, den flüchtenden Studenten abgeneigten Gefangenwärter (!) von der Bewachung abzulenken und seinem mit den Studenten verbündeten Kollegen Gelegenheit zur Flucht zu geben, veranlasste Herr Mouson den gestrengen Wächter, ihm zur abgeredeten Stunde – die Nägel an den Füßen zu schneiden. Als der Wächter das unvermeidliche Geräusch der Ausreißer auf der Treppe hörte, lief er hinaus, um zu sehen, was vorgehe. Glücklicherweise kam er zu spät, und nur der Helfer, Mouson, wurde zurückbehalten und bald darauf auf die Festung gebracht.“[1]

In den Kriminalakten des peinlichen Verhöramtes der freien Stadt Frankfurt [2] findet sich kein Hinweis auf dieses Ereignis. Es kann sich nicht auf die Befreiungsaktion vom Mai 1834 beziehen, da Mouson erst im November 1834 verhaftet wurde. Unbestritten ist jedoch sein Engagement in der Freiheitsbewegung, und es soll hier kurz dargestellt werden, warum er fast 4 ½ Jahre im Gefängnis saß und davon zwei Jahre eine Festungshaft verbüßte. Die Untersuchung des peinlichen Verhöramtes dauerte bis Anfang August 1835, also genau 10 Monate. Danach wurde der Fall an das Appellationsgericht übergeben, dass am 08.02.1836 das Urteil sprach. Mouson wandte sich daraufhin an das Oberappellationsgericht in Lübeck, das das Urteil am 13.04.1837 jedoch bestätigte. Demnach wurde Mouson „wegen Theilnahme an der zu Frankfurt bestandenen hochverrätherischen Verbindung des sogenannten Männerbundes, richtiger Union oder Verein“[3] verurteilt.

Diese Verbindung entstand in Nachfolge der nach dem Hambacher Fest 1832 verbotenen Pressvereine zur Herstellung und Verbreitung politischer Druckschriften, die die Einigung und Demokratisierung Deutschlands forderten. Bei dem Männerbund handelte es sich um einen Geheimbund, der in Sektionen gegliedert war. Eine Sektion bestand aus zehn Mitgliedern, die sich nur innerhalb einer Sektion kannten. Der Kontakt unter den Sektionen wurde über den Sektionspräsidenten erhalten. Das Ziel der Vereinigung war der Umsturz des Deutschen Bundes und eine neue, republikanische, Verfassung für Deutschland.

Nach Zeugenaussagen war Mouson nicht nur Mitglied der Union, sondern hatte in seiner Sektion sogar den Posten des Kassierers inne. Ebenso nahm er an verbotenen Exerzierübungen teil, die die Mitglieder für geplante revolutionäre Aktionen gegen die Obrigkeit befähigen sollten und die zeitweise sogar im Haus seines Bruders, des Tuchbereiters Johann Caspar Mouson, stattfanden. Auch wurde mehrfach bestätigt, dass Mouson ein gemietetes Zimmer einen Monat lang für Sektionsversammlungen zur Verfügung gestellt hatte. Ebenso sei er mit anderen Mitgliedern der Union nach Hanau gereist, um aufrührerische Druckschriften, genauer „Die Rechte des Bürgers und der Menschen“ zu verteilen.

Mouson verhielt sich gegenüber allen Vorwürfen und Zeugenaussagen abwehrend und verleugnend. Das hartnäckige Leugnen wertete das Gericht bei der Urteilsfindung gegen ihn. Selbst wenn er der Wahrheit nicht länger widersprechen konnte, hätte er versucht sein bisheriges Leugnen mit neuen Unwahrheiten zu beschönigen. So begründete er seine Teilnahme an den Exerzierübungen schließlich damit, in das Stadtmilitär eintreten zu wollen. Das Zimmer auf dem Wall hätte er lediglich gemietet, um dort Flötenunterricht nehmen zu können. Dieses Zimmer wurde ihm jedoch seitens seines Vermieters wegen des Lärms gekündigt, der von den regelmäßigen Besuchen einer zehnköpfigen Gruppe junger Männer herrührte. Auch hinsichtlich seiner Bekanntschaft mit anderen Mitgliedern der Union gab er widersprüchliche Angaben an. So stritt er jegliche Kontakte ab, war aber eng mit dem Metzgerssohn Louis Vogt befreundet, der ein bekanntes Mitglied der Union war. Nicht aufgrund seines Geständnisses, sondern aufgrund zahlreicher Zeugenaussagen galt seine Mitgliedschaft im verbotenen Männerbund als erwiesen, so dass er schließlich wegen versuchten Hochverrats verurteilt wurde.

Georg Mouson starb als geachteter Bürger der Stadt. Er übernahm nach seiner Haftentlassung 1839 den väterlichen Betrieb und stellte die Weichen für den Ausbau und die Entwicklung zu einem weltbekannten Unternehmen. So baute er die Verkaufsorganisation aus und stellte die Produktion von Seifen als Gebrauchsgüter auf die Herstellung von edlen Toilettenseifen und Parfümerieartikeln um.

Mouson Lavendel Flakon

Weltweit bekannt wurde das Mousonsche Lavendelwasser, Abbildung von 1960/61 (W7/4)

Mouson eröffnete bereits in den 1860er Jahren erste Zweigniederlassungen in Paris und London. Da er selbst unverheiratet und kinderlos blieb, nahm er 1878 seine Neffen Daniel und Jacques Mouson, Söhne des älteren Bruders Johann Caspar, als Teilhaber auf. Mouson war Zeit seines Lebens überzeugter Demokrat. Als Mitglied der Gesetzgebenden Versammlung sowie der Ständigen Bürgerrepräsentation war er auch in der Frankfurter Stadtpolitik aktiv.

Die Fabrik in der Breiten Gasse/Heiligkreuzgasse wurde mehrfach erweitert. Der unter Georg Mouson und seinen Neffen erfolgte Neubau der Fabrik in den Jahren 1880-81 zog den Umzug auf das Gelände in den Bergweg, heute Mousonstraße, nach sich, wo das Unternehmen bis zu seinem Verkauf im Jahre 1972 blieb. 

Fabrikanlage 1882

Ansicht der Fabrikanlage aus dem Jahr 1882 im Bergweg
(ISG S7A1998/30.136)

Abbildung  vergrößern!

Von der umfangreichen technischen und baulichen Umgestaltung des Fabrikgeländes in den Jahren 1923-25 ist heute noch der unter Denkmalschutz stehende Mousonturm erhalten, der seit 1988 im Frankfurter Ostend als Kulturzentrum dient. 

Fabrikanlage 1948

Zeichnung der Mousonfabrik mit Mousonturm aus dem Jahr 1948
(KS 4210)

Abbildung  vergrößern!

Im Institut für Stadtgeschichte befindet sich seit 1996 das frühere Firmenarchiv der Firma Mouson. Es umfasst ca. 1.600 Objekte. Dabei handelt es sich zur Hälfte um Kosmetikprodukte. Die andere Hälfte besteht zum überwiegenden Teil aus Werbeunterlagen. Die Unterlagen stammen zu 1/3 aus der Zeit vor 1945. Vorhanden sind auch Fotos, Tonbänder, Filme, ca. 250 Plakate und einige museale Gegenstände. Geschäftsschriftgut ist kaum erhalten. Der Bestand ist geordnet und über ein Findbuch erschlossen.

© Sylvia Goldhammer

[1] Kleine Presse Nr. 135, 13.06.1894
[2] Criminalia Nr. 11.743-11.745; s.a. in W1/17-11:19 die detaillierte Auswertung der Akten von Franz Lerner
[3] Criminalia Nr. 11.744, Bl. 312 und nachfolgende Urteilsbegründung, Bll. 312-345

 nach oben

Instituts-Logo Startseite | Aktuelles | Abteilungen | Service | Veranstaltungen | Newsletter | Hilfe, Sitemap | Impressum  © 2000-2007 Institut für Stadtgeschichte