Am 08.06.1894, vor 110 Jahren, verstarb Johann Georg Mouson (genannt:
Georg), der Inhaber der Toilettenseifenfabrik J. G. Mouson & Co. Das Unternehmen
wurde von Mousons Vaters August Friedrich 1798 als Seifen- und Lichterfabrik
gegründet. Johann Georg wurde als 9. Kind von August Friedrich und Maria
Elisabeth Margarete Mouson, geb. Neeff am 27.11.1812 geboren und war dazu ausersehen,
die florierende Seifenfabrik zu übernehmen.
Johann Georg Mouson um 1860 (ISG S7/P)
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Zunächst schien es jedoch als würde die weitere Entwicklung des
Unternehmens einer unsicheren Zukunft entgegensehen. Nachdem August Friedrich
Mouson 1837 gestorben war, konnte Johann Georg, der seit 1830 im väterlichen
Betrieb mitarbeitete, nicht die Nachfolge antreten, da er zu diesem Zeitpunkt
als politischer Häftling in der Festung Hartenberg bei Mainz einsaß,
um eine Strafe wegen versuchten Hochverrats zu verbüßen. Mouson
war nämlich an der Freiheitsbewegung in den 1830er Jahren beteiligt. Dabei
soll er an dem Frankfurter Attentat, dem Sturm auf die Hauptwache am 03.04.1833,
und an der Befreiung der am Attentat beteiligten Studenten, die später
in der Konstablerwache einsaßen, am 2. Mai 1834 beteiligt gewesen sein.
Sowohl die Teilnahme am Wachensturm als auch an der Befreiungsaktion konnte
ihm jedoch nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden. Um die Beteiligung Mousons
an der Befreiungsaktion entstand eine Legende. Als die Kleine Presse am 13.06.1894 über
den Tod Johann Georg Mousons berichtete, erwähnte sie auch eben diese
Geschichte:
„Was die Betheiligung Mousons an der Freiheitsbewegung der 30er
Jahre anlangt, so dürfte es interessiren, zu erfahren, daß er
auch bei der Befreiung der inhaftirten Studenten von der Constabler Wache
in Frankfurt einen Antheil hatte. Um den, den flüchtenden Studenten
abgeneigten Gefangenwärter (!) von der Bewachung abzulenken und seinem
mit den Studenten verbündeten Kollegen Gelegenheit zur Flucht zu geben,
veranlasste Herr Mouson den gestrengen Wächter, ihm zur abgeredeten
Stunde – die Nägel an den Füßen zu schneiden. Als der
Wächter das unvermeidliche Geräusch der Ausreißer auf der
Treppe hörte, lief er hinaus, um zu sehen, was vorgehe. Glücklicherweise
kam er zu spät, und nur der Helfer, Mouson, wurde zurückbehalten
und bald darauf auf die Festung gebracht.“[1]
In den Kriminalakten des peinlichen Verhöramtes der freien Stadt Frankfurt
[2] findet sich kein Hinweis auf dieses Ereignis. Es kann sich nicht auf die
Befreiungsaktion vom Mai 1834 beziehen, da Mouson erst im November 1834 verhaftet
wurde. Unbestritten ist jedoch sein Engagement in der Freiheitsbewegung, und
es soll hier kurz dargestellt werden, warum er fast 4 ½ Jahre im Gefängnis
saß und davon zwei Jahre eine Festungshaft verbüßte. Die Untersuchung
des peinlichen Verhöramtes dauerte bis Anfang August 1835, also genau
10 Monate. Danach wurde der Fall an das Appellationsgericht übergeben,
dass am 08.02.1836 das Urteil sprach. Mouson wandte sich daraufhin an das Oberappellationsgericht
in Lübeck, das das Urteil am 13.04.1837 jedoch bestätigte. Demnach
wurde Mouson „wegen Theilnahme an der zu Frankfurt bestandenen hochverrätherischen
Verbindung des sogenannten Männerbundes, richtiger Union oder Verein“[3]
verurteilt.
Diese Verbindung entstand in Nachfolge der nach dem Hambacher Fest 1832 verbotenen
Pressvereine zur Herstellung und Verbreitung politischer Druckschriften, die
die Einigung und Demokratisierung Deutschlands forderten. Bei dem Männerbund
handelte es sich um einen Geheimbund, der in Sektionen gegliedert war. Eine
Sektion bestand aus zehn Mitgliedern, die sich nur innerhalb einer Sektion
kannten. Der Kontakt unter den Sektionen wurde über den Sektionspräsidenten
erhalten. Das Ziel der Vereinigung war der Umsturz des Deutschen Bundes und
eine neue, republikanische, Verfassung für Deutschland.
Nach Zeugenaussagen war Mouson nicht nur Mitglied der Union, sondern hatte
in seiner Sektion sogar den Posten des Kassierers inne. Ebenso nahm er an verbotenen
Exerzierübungen teil, die die Mitglieder für geplante revolutionäre
Aktionen gegen die Obrigkeit befähigen sollten und die zeitweise sogar im
Haus seines Bruders, des Tuchbereiters Johann Caspar Mouson, stattfanden. Auch
wurde mehrfach bestätigt, dass Mouson ein gemietetes Zimmer einen Monat
lang für Sektionsversammlungen zur Verfügung gestellt hatte. Ebenso
sei er mit anderen Mitgliedern der Union nach Hanau gereist, um aufrührerische
Druckschriften, genauer „Die Rechte des Bürgers und der Menschen“ zu
verteilen.
Mouson verhielt sich gegenüber allen Vorwürfen und Zeugenaussagen abwehrend
und verleugnend. Das hartnäckige Leugnen wertete das Gericht bei der Urteilsfindung
gegen ihn. Selbst wenn er der Wahrheit nicht länger widersprechen konnte,
hätte er versucht sein bisheriges Leugnen mit neuen Unwahrheiten zu beschönigen.
So begründete er seine Teilnahme an den Exerzierübungen schließlich
damit, in das Stadtmilitär eintreten zu wollen. Das Zimmer auf dem Wall
hätte er lediglich gemietet, um dort Flötenunterricht nehmen zu können.
Dieses Zimmer wurde ihm jedoch seitens seines Vermieters wegen des Lärms
gekündigt, der von den regelmäßigen Besuchen einer zehnköpfigen
Gruppe junger Männer herrührte. Auch hinsichtlich seiner Bekanntschaft
mit anderen Mitgliedern der Union gab er widersprüchliche Angaben an. So
stritt er jegliche Kontakte ab, war aber eng mit dem Metzgerssohn Louis Vogt
befreundet, der ein bekanntes Mitglied der Union war. Nicht aufgrund seines Geständnisses,
sondern aufgrund zahlreicher Zeugenaussagen galt seine Mitgliedschaft im verbotenen
Männerbund als erwiesen, so dass er schließlich wegen versuchten Hochverrats
verurteilt wurde.
Georg Mouson starb als geachteter Bürger der Stadt. Er übernahm nach
seiner Haftentlassung 1839 den väterlichen Betrieb und stellte die Weichen
für den Ausbau und die Entwicklung zu einem weltbekannten Unternehmen. So
baute er die Verkaufsorganisation aus und stellte die Produktion von Seifen als
Gebrauchsgüter auf die Herstellung von edlen Toilettenseifen und Parfümerieartikeln
um.
Weltweit bekannt wurde das Mousonsche Lavendelwasser,
Abbildung von 1960/61 (W7/4)
Mouson eröffnete bereits in den 1860er Jahren erste Zweigniederlassungen
in Paris und London. Da er selbst unverheiratet und kinderlos blieb, nahm er
1878 seine Neffen Daniel und Jacques Mouson, Söhne des älteren Bruders
Johann Caspar, als Teilhaber auf. Mouson war Zeit seines Lebens überzeugter
Demokrat. Als Mitglied der Gesetzgebenden Versammlung sowie der Ständigen
Bürgerrepräsentation war er auch in der Frankfurter Stadtpolitik
aktiv.
Die Fabrik in der Breiten Gasse/Heiligkreuzgasse wurde mehrfach erweitert. Der
unter Georg Mouson und seinen Neffen erfolgte Neubau der Fabrik in den Jahren
1880-81 zog den Umzug auf das Gelände in den Bergweg, heute Mousonstraße,
nach sich, wo das Unternehmen bis zu seinem Verkauf im Jahre 1972 blieb.

Ansicht der Fabrikanlage
aus dem Jahr 1882 im Bergweg
(ISG S7A1998/30.136)
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Von der umfangreichen technischen und baulichen Umgestaltung des Fabrikgeländes
in den Jahren 1923-25 ist heute noch der unter Denkmalschutz stehende Mousonturm
erhalten, der seit 1988 im Frankfurter Ostend als Kulturzentrum dient.

Zeichnung der Mousonfabrik
mit Mousonturm aus dem Jahr 1948
(KS 4210)
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Im Institut für Stadtgeschichte befindet sich seit 1996 das frühere
Firmenarchiv der Firma Mouson. Es umfasst ca. 1.600 Objekte. Dabei handelt
es sich zur Hälfte um Kosmetikprodukte. Die andere Hälfte besteht
zum überwiegenden
Teil aus Werbeunterlagen. Die Unterlagen stammen zu 1/3 aus der Zeit vor 1945.
Vorhanden sind auch Fotos, Tonbänder, Filme, ca. 250 Plakate und einige
museale Gegenstände. Geschäftsschriftgut ist kaum erhalten. Der Bestand
ist geordnet und über ein Findbuch erschlossen.
© Sylvia Goldhammer
[1] Kleine Presse Nr. 135, 13.06.1894
[2] Criminalia Nr. 11.743-11.745; s.a. in W1/17-11:19 die detaillierte Auswertung
der Akten von Franz Lerner
[3] Criminalia Nr. 11.744, Bl. 312 und nachfolgende Urteilsbegründung,
Bll. 312-345