Teil 4: 1914 - 1945
Die Jahre nach dem Ersten Weltkrieg stagnierte die städtische Entwicklung auf vielen Gebieten. Die schon bestehende Wohnungsnot für gering verdienende Schichten verschärfte sich durch schleppende Bautätigkeit und weiteren Anstieg der Bevölkerungszahlen (um 50.000 bis 1925 auf 467.000 Einwohner). Ein umfassendes Wohnungsbauprogramm war also notwendig. Es wurde aufgelegt durch den 1925-1930 amtierenden Dezernenten Ernst May, der dafür mit umfassender Zuständigkeit ausgestattet wurde und die von ihm berufenen Mitarbeiter und orientierte sich an den Grundsätzen des neuen Bauens. Neben einer Orientierung an Architekturformen der neuen Sachlichkeit waren darin einbezogen Überlegungen, jede Wohnung bestmöglich mit Licht, Luft und Freiraum zu versorgen, was zur neuartigen Zeilenbauweise mit großzügig dimensionierten Grünflächen und selbst genutzten Hausgärten führte. Änderungen der Reichsgesetzgebung ermöglichten, dass nun auch staatliche Stellen und nicht mehr nur Gesellschaften oder Einzelpersonen im allgemeinen Wohnungsbau tätig werden konnten.
Der neue Generalbebauungsplan betrachtete die Entwicklung der Innenstadt als in ihren natürlichen Grenzen abgeschlossen. Erweiterungsgebiete waren konzipiert als eigenständige Einheiten in freier Landschaft, lagerten sich aber auch an bestehende Strukturen an. Für später zielten die Konzepte auf die Errichtung von Trabantenstädten mit eigener Infrastruktur. Die Verbindung der Siedlungen untereinander und zur Innenstadt sollte ein eigenes System von Grünverbindungen gewährleisten. Erstmals wurde der gesamte Stadtraum, der durch die Eingemeindungen 1910 beträchtlich ausgeweitet worden war, planerisch erfasst, ja sogar Gebiete im Norden und Osten, die erst im späten 20. Jahrhundert zu Frankfurt kamen, mit einbezogen. Die stadträumlichen Überlegungen führten schließlich auch 1928 zur Eingemeindung des heutigen Frankfurter Westens und Ostens (Griesheim, Nied, Sossenheim, Höchst, Zeilsheim, Sindlingen, Schwanheim, Fechenheim).