Institut für Stadtgeschichte 
Karmeliterkloster, Frankfurt am Main

Newsletter, Ausgabe 4

Falschgeld in Frankfurt

Solange Frankfurt staatliche Gewalt besaß, betrieb es auch die Verfolgung von Falschgelddelikten. Herstellung und Verbreitung von Falschgeld waren stets schwere Verbrechen, die nach dem Strafgesetzbuch des Alten Reiches, der Peinlichen Halsgerichtsordnung mit dem Feuertod zu bestrafen waren, nachdem zuvor die „Strafe des Kessels“ durchaus üblich war und auch vollstreckt wurde. Dabei wurden Falschmünzer in siedendes Wasser oder Öl geworfen. Im 16. und 17. Jahrhundert wurden nach Aussage des Strafenbuchs auch Todesurteile gegen Falschmünzer vollstreckt; allerdings wurden die Delinquenten vor ihrer Verbrennung auf dem Scheiterhaufen stranguliert. Im Zusammenhang mit der Aufklärung wandelte sich die Bestrafung von der Hinrichtung in Freiheitsstrafen.

In den Akten der Rechnei und besonders des Peinlichen Verhöramtes, das so etwas war wie eine Staatsanwaltschaft, ist eine Reihe von Einzelfallakten enthalten, die Aufschluss über den Verkehr mit Falschgeld in Frankfurt gibt. In der Regel wurde nur Geld gefälscht, das verbreitet war und deshalb nicht sorgfältig geprüft wurde. Fälschungen von Silbermünzen bestanden entweder aus unedlem Metall, das versilbert oder plattiert wurde, oder aus Legierungen von Kupfer, Blei und Zinn, die in ihrer Farbe dem Silber möglichst nahe kamen, während falsche Goldmünzen meist entweder vergoldet oder plattiert waren oder aus Messing bestanden.

Im Mai 1710 gab ein Soldat trierische Dreialbusstücke aus, die wegen des heiligen Petrus im Münzbild auch Petermännchen hießen und in der Frankfurter Währung fünf Kreuzer galten. Dabei fiel auf, dass die falsch waren. Nach der Verhaftung eines Verdächtigen und dem Verhör weiterer Personen ergab sich jedoch kein organisierter Absatz von Falschgeld, so dass der Vorgang geschlossen und vier falsche Dreipetermännchen des Kurfürsten Johann Hugo von Orsbeck (1676-1711) zu den Akten genommen wurden [1]. 

Gefälschte Petermännchen

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Ebenfalls bei den Akten liegen drei Fragmente von kurpfälzischen Zwanzigkreuzerstücken oder Kopfstücken von 1724 und 1725, die damals in Frankfurt geläufig waren. 1727 wurde die 58jährige Hufschmiedemeistersfrau Anna Maria Wirwez verhaftet, weil sie beim Metzger mit drei Kopfstücken bezahlen wollte, die als falsch erkannt wurden. Bei den Vernehmungen ergab sich, dass der Sohn das Falschgeld als Lohn erhalten hatte. Der städtische Wardein (Aufsichtsbeamter für Münzen und Edelmetall) bestätigte den Charakter der drei gegossenen falschen Kopfstücke, die zerschnitten zum Vorgang genommen wurden [2]. 

Gefälschte Kopfstücke

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Die Frankfurter machten zwar erst im 19. Jahrhundert nähere Bekanntschaft mit Papiergeld, doch frühe Kontakte gab es schon nach der Französischen Revolution. Die nach 1789/90 ausgegebenen Assignaten auf Kirchengut waren zunächst festverzinsliche staatliche Wertpapiere, wandelten sich aber schon im Sommer durch den Wegfall der Zinsen zu Staatspapiergeld. Unmäßige Ausgaben dieses neuen Papiergeldes führten zu einer Inflation und 1796 zu seinem Ende. Mit der Annexion des linken Rheinufers wurden die Assignaten dort gesetzliches Zahlungsmittel und überall so massenhaft gefälscht, dass die Stadtverwaltungen ihre Kontrolle anordneten. Auch wenn sie im Reich verboten waren, wurden sie unter anderem in Frankfurt gehandelt. Im April 1795 wollte ein Kaufmann aus St. Gallen Assignaten an Niederländer gegen Münze verkaufen, die sie in ihrer Heimat mit Gewinn absetzen konnten, wurde jedoch von einem Interessenten, der sich ein Paket mit unterschiedlichen Scheinen ansehen wollte, betrogen. Als der nicht mehr kaufwillige Käufer das Paket zurückbrachte, enthielt es nur Makulaturpapier und 33 falsche Assignaten zu 50 Sols. Weil Assignaten im Reich kein „Geld“ im eigentlichen Sinn waren, ging die Stadt nicht strafrechtlich gegen die Betrüger vor, sondern zwang sie nur, dem Schweizer sein Paket zurück zugeben und beschlagnahmte das Falschgeld samt Makulaturpapier [3]. 

Gefälschtes Papiergeld

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Eine der wichtigsten Talermünzen auch im Frankfurter Zahlungsverkehr der Zeit um 1800 war der ursprünglich aus den österreichischen Niederlanden stammende Brabanter Taler oder Kronentaler, der auch entsprechend viel gefälscht wurde. Am 22. Januar 1805 übergab ein Gastwirt aus Bornheim drei falsche Kronentaler, die er von einem Gast angenommen hatte und die sein Weinhändler beim Bezahlen zurückgewiesen hatte. Der Gast, ein wandernder Maurergeselle, war bereits einschlägig vorbestraft, denn er hatte zu Beginn des Jahres 1802 falsche französische Laubtaler in Umlauf gesetzt und war dafür mit einem Vierteljahr Schanzarbeit in Ketten, 15 Prügeln zu Beginn und Schluss und anschließender Ausweisung bestraft worden. Jetzt kam er mit einem Schild mit der Aufschrift STAATSBETRÜGER DURCH FALSCHE MÜNZEN an den Pranger und wurde auf unbestimmte Zeit zum Schanzen in Ketten bei anschließender Ausweisung verurteilt [4]. 

falsche französische Laubtaler

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Frankfurt prägte von 1806 bis zur Neuordnung des süddeutschen Münzwesens nach 1837 nur kupferne Heller und war daher auf fremde Zahlungsmittel aus den Nachbarstaaten angewiesen. Diese Zeit war wegen des Fehlens einer deutschen Münzpolitik zugleich eine Periode einer gewissen währungspolitischen Anarchie mit zum Teil minderwertigen Kleinmünzen, die überdies noch gerne gefälscht wurden. Im Jahr 1821 wurde der Frankfurter Bürger und Bierbrauermeister Christian Jung wegen Beteiligung an der Fälschung insbesondere großherzoglich hessischer Sechskreuzerstücke im damals zum Großherzogtum Hessen gehörenden Rödelheim zu anderthalb Jahren Zuchthaus verurteilt, wegen seines schlechten Gesundheitszustands aber schon nach einem Jahr begnadigt. Die Fälscher stellten überdies falsche Sechskreuzer von Baden und Sachsen-Coburg-Saalfeld im Gussverfahren her [5]. 

Gefälschte Sechskreuzer

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Im Verkehr aufgetauchtes Falschgeld wurde im Amtsblatt und der Tagespresse angezeigt wie im Frühjahr 1843 falsche goldene niederländische Zehnguldenstücke aus vergoldetem Messing. Die echten „Tjentjes“ waren so verbreitet, dass sie an der Frankfurter Börse neben anderen Gold- und Silbermünzen notiert wurden [6]. 

Gefälschte niederl. Zehnguldenstücke

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© Dr. Konrad Schneider

[1] Criminalia, 2.606.
[2] Criminalia, 3.593.
[3] Criminalia, 10.385.
[4] Criminalia, 10.802.
[5] Criminalia, 11.234.
[6] Rechnei nach 1816, 2.728.

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