Solange Frankfurt staatliche Gewalt besaß, betrieb es auch die Verfolgung
von Falschgelddelikten. Herstellung und Verbreitung von Falschgeld waren stets
schwere Verbrechen, die nach dem Strafgesetzbuch des Alten Reiches, der Peinlichen
Halsgerichtsordnung mit dem Feuertod zu bestrafen waren, nachdem zuvor die „Strafe
des Kessels“ durchaus üblich war und auch vollstreckt wurde. Dabei
wurden Falschmünzer in siedendes Wasser oder Öl geworfen. Im 16.
und 17. Jahrhundert wurden nach Aussage des Strafenbuchs auch Todesurteile
gegen Falschmünzer vollstreckt; allerdings wurden die Delinquenten vor
ihrer Verbrennung auf dem Scheiterhaufen stranguliert. Im Zusammenhang mit
der Aufklärung wandelte sich die Bestrafung von der Hinrichtung in Freiheitsstrafen.
In den Akten der Rechnei und besonders des Peinlichen Verhöramtes, das
so etwas war wie eine Staatsanwaltschaft, ist eine Reihe von Einzelfallakten
enthalten, die Aufschluss über den Verkehr mit Falschgeld in Frankfurt
gibt. In der Regel wurde nur Geld gefälscht, das verbreitet war und deshalb
nicht sorgfältig geprüft wurde. Fälschungen von Silbermünzen
bestanden entweder aus unedlem Metall, das versilbert oder plattiert wurde,
oder aus Legierungen von Kupfer, Blei und Zinn, die in ihrer Farbe dem Silber
möglichst nahe kamen, während falsche Goldmünzen meist entweder
vergoldet oder plattiert waren oder aus Messing bestanden.
Im Mai 1710 gab ein Soldat trierische Dreialbusstücke aus, die wegen
des heiligen Petrus im Münzbild auch Petermännchen hießen und
in der Frankfurter Währung fünf Kreuzer galten. Dabei fiel auf, dass
die falsch waren. Nach der Verhaftung eines Verdächtigen und dem Verhör
weiterer Personen ergab sich jedoch kein organisierter Absatz von Falschgeld,
so dass der Vorgang geschlossen und vier falsche Dreipetermännchen des
Kurfürsten Johann Hugo von Orsbeck (1676-1711) zu den Akten genommen wurden
[1].
Ebenfalls bei den Akten liegen drei Fragmente von kurpfälzischen Zwanzigkreuzerstücken
oder Kopfstücken von 1724 und 1725, die damals in Frankfurt geläufig
waren. 1727 wurde die 58jährige Hufschmiedemeistersfrau Anna Maria Wirwez
verhaftet, weil sie beim Metzger mit drei Kopfstücken bezahlen wollte,
die als falsch erkannt wurden. Bei den Vernehmungen ergab sich, dass der Sohn
das Falschgeld als Lohn erhalten hatte. Der städtische Wardein (Aufsichtsbeamter
für Münzen und Edelmetall) bestätigte den Charakter der drei
gegossenen falschen Kopfstücke, die zerschnitten zum Vorgang genommen
wurden [2].
Die Frankfurter machten zwar erst im 19. Jahrhundert nähere Bekanntschaft
mit Papiergeld, doch frühe Kontakte gab es schon nach der Französischen
Revolution. Die nach 1789/90 ausgegebenen Assignaten auf Kirchengut waren zunächst
festverzinsliche staatliche Wertpapiere, wandelten sich aber schon im Sommer
durch den Wegfall der Zinsen zu Staatspapiergeld. Unmäßige Ausgaben
dieses neuen Papiergeldes führten zu einer Inflation und 1796 zu seinem
Ende. Mit der Annexion des linken Rheinufers wurden die Assignaten dort gesetzliches
Zahlungsmittel und überall so massenhaft gefälscht, dass die Stadtverwaltungen
ihre Kontrolle anordneten. Auch wenn sie im Reich verboten waren, wurden sie
unter anderem in Frankfurt gehandelt. Im April 1795 wollte ein Kaufmann aus
St. Gallen Assignaten an Niederländer gegen Münze verkaufen, die
sie in ihrer Heimat mit Gewinn absetzen konnten, wurde jedoch von einem Interessenten,
der sich ein Paket mit unterschiedlichen Scheinen ansehen wollte, betrogen.
Als der nicht mehr kaufwillige Käufer das Paket zurückbrachte, enthielt
es nur Makulaturpapier und 33 falsche Assignaten zu 50 Sols. Weil Assignaten
im Reich kein „Geld“ im eigentlichen Sinn waren, ging die Stadt
nicht strafrechtlich gegen die Betrüger vor, sondern zwang sie nur, dem
Schweizer sein Paket zurück zugeben und beschlagnahmte das Falschgeld
samt Makulaturpapier [3].
Eine der wichtigsten Talermünzen auch im Frankfurter Zahlungsverkehr
der Zeit um 1800 war der ursprünglich aus den österreichischen Niederlanden
stammende Brabanter Taler oder Kronentaler, der auch entsprechend viel gefälscht
wurde. Am 22. Januar 1805 übergab ein Gastwirt aus Bornheim drei falsche
Kronentaler, die er von einem Gast angenommen hatte und die sein Weinhändler
beim Bezahlen zurückgewiesen hatte. Der Gast, ein wandernder Maurergeselle,
war bereits einschlägig vorbestraft, denn er hatte zu Beginn des Jahres
1802 falsche französische Laubtaler in Umlauf gesetzt und war dafür
mit einem Vierteljahr Schanzarbeit in Ketten, 15 Prügeln zu Beginn und
Schluss und anschließender Ausweisung bestraft worden. Jetzt kam er mit
einem Schild mit der Aufschrift STAATSBETRÜGER DURCH FALSCHE MÜNZEN
an den Pranger und wurde auf unbestimmte Zeit zum Schanzen in Ketten bei anschließender
Ausweisung verurteilt [4].
Frankfurt prägte von 1806 bis zur Neuordnung des süddeutschen Münzwesens
nach 1837 nur kupferne Heller und war daher auf fremde Zahlungsmittel aus den
Nachbarstaaten angewiesen. Diese Zeit war wegen des Fehlens einer deutschen
Münzpolitik zugleich eine Periode einer gewissen währungspolitischen
Anarchie mit zum Teil minderwertigen Kleinmünzen, die überdies noch
gerne gefälscht wurden. Im Jahr 1821 wurde der Frankfurter Bürger
und Bierbrauermeister Christian Jung wegen Beteiligung an der Fälschung
insbesondere großherzoglich hessischer Sechskreuzerstücke im damals
zum Großherzogtum Hessen gehörenden Rödelheim zu anderthalb
Jahren Zuchthaus verurteilt, wegen seines schlechten Gesundheitszustands aber
schon nach einem Jahr begnadigt. Die Fälscher stellten überdies falsche
Sechskreuzer von Baden und Sachsen-Coburg-Saalfeld im Gussverfahren her [5].
Im Verkehr aufgetauchtes Falschgeld wurde im Amtsblatt und der Tagespresse
angezeigt wie im Frühjahr 1843 falsche goldene niederländische Zehnguldenstücke
aus vergoldetem Messing. Die echten „Tjentjes“ waren so verbreitet,
dass sie an der Frankfurter Börse neben anderen Gold- und Silbermünzen
notiert wurden [6].
© Dr. Konrad Schneider
[1] Criminalia, 2.606.
[2] Criminalia, 3.593.
[3] Criminalia, 10.385.
[4] Criminalia, 10.802.
[5] Criminalia, 11.234.
[6] Rechnei nach 1816, 2.728.