Fälschung und Verfälschung von Edelmetall
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In Frankfurt wurde nicht nur Geld gefälscht (s. Newsletter vom 4. Juni
2004), sondern auch Schmuck, Silbergeschirr und Edelmetall in Barrenform mit
unzulässigem Edelmetallgehalt verkauft. Die Stadt, die seit 1428 im Besitz
des Münzrechts war, hatte zur Kontrolle des Münzbetriebes eigene
Probierbeamte, die Wardeine. Wer bei einem Wardein Edelmetall probieren ließ,
erhielt dafür eine amtliche Bescheinigung, aus der Gewicht und Feingehalt
hervorgingen und in der Regel unbedingte Voraussetzung für ein erfolgreiches
Anbieten auf dem Markt war. Gemünztes und ungemünztes Edelmetall,
das die Stadttore passierte, musste mit Begleitpapieren ausgestattet sein.
Besonders im 18. Jahrhundert wurde dies genau beachtet und ein eigener Münzpassschreiber
eingestellt.
Briefkopf eines Ausburger Silberschmelzers
Oftmals waren die Wardeine Goldschmiede, später aber auch gelernte Berg-
und Hüttenleute, die auch Edelmetallproben für jedermann vornahmen
und damit Handelswardeine waren. Als die Frankfurter Münze 1866 preußisch
wurde, wurde der städtische Wardein ein Staatsbeamter. Nach der Schließung
der Münze in der Münzgasse 1879 zog das staatliche Probierlaboratrium
1898 auf die andere Seite der Gasse ins Karmeliterkloster und fiel wegen Qualm
und übler Gerüche unangenehm auf. Zehn Jahre später zog es in
die Bülowstraße um und wurde 1915 vorläufig und 1920 endgültig
geschlossen. Die aus der Münze hervorgegangene Scheideanstalt des Wardeins
Friedrich Roessler entwickelte sich als Degussa (Deutsche Gold- und Silberscheideanstalt)
zu einem Großunternehmen.
Die Zunft der Gold- und Silberschmiede kontrollierte die Arbeiten ihrer Mitglieder
selbst und stempelte sie. Gold- und Silberwaren trugen in der Regel den Stempel
des anfertigenden Meisters und das städtische Beschauzeichen, meist in
Form eines gekrönten Adlers. Gold- und Silberwaren hatten amtlich vorgeschriebene
Feingehalte. Bei Gold waren es 18 ½ Karat (771/1.000) und bei Silber
13 Lot (813/1.000). Zur Verhinderung von Missbrauch war es nur dem Münzmeister,
dem Wardein sowie den Gold- und Silberschmieden gestattet, Silber zu schmelzen.
Dabei gab es gelegentliche Ausnahmegenehmigungen.
Vernehmungsprotokoll
Beim Fälschen nahm man gerne „Weißmetall“, das auf
unterschiedliches Art und Weise herzustellen war. Zinn mit einem Kupferzusatz
von 5 % eignete sich gut als Rohstoff für Falschmünzen. Als 1762
ein mit dem Frankfurter Adler als Beschauzeichen gestempelter Barren verkauft
werden sollte, der laut Probierzettel 10 Lot 9 Grän fein sein und auch
etwas Gold enthalten sollte, war an ihm alles falsch, der Probierzettel, der
Stempel mit dem Adler und auch der Barren, der aus weiß gemachtem Kupfer
bestand. Im Jahr 1766 bot der in preußischen Diensten stehenden und aus
Freiburg in der Schweiz stammende Johann Peter von Gottrau gen. von Billens
angebliches Silber an. Er legte auch Probezettel mit Feingehaltsangaben vor.
Doch war alles was er vorlegte, falsch. Die Metallbarren waren aus Kupfer,
das mit Hilfe des hochgiftigen Arsenik weiß gemacht worden und auch als
weißer Tombak im Handel war. Billens genoss als preußischer Offizier
Immunität vor einer Strafverfolgung. Ein ähnlicher Fall wurde 1770
vor dem Rechneiamt, das in solchen Angelegenheiten auch Polizeibehörde
war, verhandelt. Angeblich hochfeines Brandsilber bestand aus weiß gemachtem
Kupfer. Ein besonders raffinierter Fall ereignete sich 1614 in Worms, als ein
offensichtlich zusammengelöteter Barren außen einen höheren
Feingehalt hatte als innen.
Häufig war Silbergeschirr, dessen Feingehalt unter dem Standard lag wie
ein 1710 untersuchter Becher, der anstatt der geforderten 13 Lot nur 10 Lot
(625/1.000) Silber enthielt. 1714 wurde ein Silberweißputzer vernommen,
weil er versucht hatte, sechs mit dem gefälschten Frankfurter Adler gepunzte
Löffel aus Weißmetall als Pfänder zu beleihen und verwarnt.
Weil er ein Jahr später zusammen mit einem Komplizen Messergriffe für „Silberbesteck“ aus
versilbertem Messing hergestellt hatte, wurde er aus der Stadt ausgewiesen.
1719 fragte Sachsen-Eisenach nach dem Stallmeister Ziegenhorn an, der Geschirr,
Löffel und Pferdegeschirr aus nur neunlötigem (563/1.000) Silber
hergestellt hatte. Auch aus dem 19. Jahrhundert sind ähnliche Fälle
bekannt wie der folgende:

Falscher Löffel
Am 7. Januar 1697 wurde der 14-jährige Manche oder Männchen aus
dem damals hanauischen Dorf Preungesheim beim Verkaufen falscher Silberknöpfe
aus versilbertem Messing festgenommen, der aussagte 8 ½ Dutzend (102
Stück) und zwei falsche Löffel für 8 Gulden von einem ihm unbekannten
fremden Handwerksbursche gekauft zu haben. Er selbst hatte eine Reihe davon
an verschiedene Personen in der Stadt und in Preungesheim verkauft, von denen
sich einige bereits den Betrug gemerkt hatten. Manche wurde nach seiner Inhaftierung
vom Peinlichen Verhörsamt, das der heutigen Staatsanwaltschaft entspricht,
vernommen. Wie bei allen solchen Verfahren, folgten der Vernehmung Gurtachten
der städtischen Syndici. Diese stellten am 13. Januar fest, dass das Verkaufen
solcher Knöpfe Betrug war und wegen des Schweigens von Manche den Scharfrichter
bemüht werden könnte. Im Klartext heißt dies, dass trotz des
jugendlichen Alters die Folter in Betracht kam. Bei Der nächsten Vernehmung,
um der es auch um eine falsche Goldmünze ging, eine halbe wahrscheinlich
spanische Doublone, wurden ihm lange Haft und Folter angedroht. Zu seiner Person
und seiner Familie sagte er, er wohne bei seinem Vater Joel, der sich Almosen
nähre. Als er trotz der Drohungen bei seinen ersten Aussagen blieb, befanden
die Syndici, ihn an den Prager zu stellen und anschließend aus der Stadt
auszuweisen. Dies war die Standardstrafe für Betrüger und Diebe.
Sollte ein Ausgewiesener in die Stadt zuückkehren, drohte das ehrenrührige
Auspeitschen mit nochmaliger Ausweisung. Die Spuren der falschen Goldmünze
führten nach Mainz und zu einem Schriftwechsel mit der kurfürstlichen
Regierung.
Falsche Knöpfe
In beiden Fällen konnte über die Hintermänner nichts ermittelt
werden. Die Fälschung war so offenkundig, dass, der städtische Wardein
nicht zu einer Feststellung der Zusammensetzung bemüht werden musste.
Der städtische Beschaustempel erweist sich bei näherem Hinsehen als
primitive Fälschung.
Vergrößerung des falschen Stempels
Quellen:
Criminalia: Akten, 350 (Barren 1614), 2.100 (der ausführlich geschilderte
Fall), 2.689 (geringhaltiger Becher 1710), 2.813 (Löffel und Messergriffe
1714/15), 3.035 (Stallmeister Ziegenhorn 1719)
Rechneiamt Bücher, 852 (Briefkopf des Augsburger Silberschmelzers)
Rechnei vor 1816, 875 (Weißkupferbarren 1762), 884 (Weißkupfer
1766), 1.220 (falsches Brandsilber 1770)
Wolfgang Scheffler, Goldschmiede Hessens, Berlin 1976
Konrad Schneider, Schmelzzettel, Münzpässe und Wardierzettel – Regulierung
des Verkehrs mit Edelmetall und Münzgeld durch die Stadt Frankfurt a.
M., in: Scripta Mercaturae, 36/2, 2002, S. 79-119
© Konrad Schneider