Institut für Stadtgeschichte 
Karmeliterkloster, Frankfurt am Main

Newsletter, Ausgabe 10

Fälschung und Verfälschung von Edelmetall

(Alle Abbildungen können durch anklicken vergrößert werden!)

In Frankfurt wurde nicht nur Geld gefälscht (s. Newsletter vom 4. Juni 2004), sondern auch Schmuck, Silbergeschirr und Edelmetall in Barrenform mit unzulässigem Edelmetallgehalt verkauft. Die Stadt, die seit 1428 im Besitz des Münzrechts war, hatte zur Kontrolle des Münzbetriebes eigene Probierbeamte, die Wardeine. Wer bei einem Wardein Edelmetall probieren ließ, erhielt dafür eine amtliche Bescheinigung, aus der Gewicht und Feingehalt hervorgingen und in der Regel unbedingte Voraussetzung für ein erfolgreiches Anbieten auf dem Markt war. Gemünztes und ungemünztes Edelmetall, das die Stadttore passierte, musste mit Begleitpapieren ausgestattet sein. Besonders im 18. Jahrhundert wurde dies genau beachtet und ein eigener Münzpassschreiber eingestellt.


Briefkopf eines Ausburger Silberschmelzers

Oftmals waren die Wardeine Goldschmiede, später aber auch gelernte Berg- und Hüttenleute, die auch Edelmetallproben für jedermann vornahmen und damit Handelswardeine waren. Als die Frankfurter Münze 1866 preußisch wurde, wurde der städtische Wardein ein Staatsbeamter. Nach der Schließung der Münze in der Münzgasse 1879 zog das staatliche Probierlaboratrium 1898 auf die andere Seite der Gasse ins Karmeliterkloster und fiel wegen Qualm und übler Gerüche unangenehm auf. Zehn Jahre später zog es in die Bülowstraße um und wurde 1915 vorläufig und 1920 endgültig geschlossen. Die aus der Münze hervorgegangene Scheideanstalt des Wardeins Friedrich Roessler entwickelte sich als Degussa (Deutsche Gold- und Silberscheideanstalt) zu einem Großunternehmen.

Die Zunft der Gold- und Silberschmiede kontrollierte die Arbeiten ihrer Mitglieder selbst und stempelte sie. Gold- und Silberwaren trugen in der Regel den Stempel des anfertigenden Meisters und das städtische Beschauzeichen, meist in Form eines gekrönten Adlers. Gold- und Silberwaren hatten amtlich vorgeschriebene Feingehalte. Bei Gold waren es 18 ½ Karat (771/1.000) und bei Silber 13 Lot (813/1.000). Zur Verhinderung von Missbrauch war es nur dem Münzmeister, dem Wardein sowie den Gold- und Silberschmieden gestattet, Silber zu schmelzen. Dabei gab es gelegentliche Ausnahmegenehmigungen.


Vernehmungsprotokoll

Beim Fälschen nahm man gerne „Weißmetall“, das auf unterschiedliches Art und Weise herzustellen war. Zinn mit einem Kupferzusatz von 5 % eignete sich gut als Rohstoff für Falschmünzen. Als 1762 ein mit dem Frankfurter Adler als Beschauzeichen gestempelter Barren verkauft werden sollte, der laut Probierzettel 10 Lot 9 Grän fein sein und auch etwas Gold enthalten sollte, war an ihm alles falsch, der Probierzettel, der Stempel mit dem Adler und auch der Barren, der aus weiß gemachtem Kupfer bestand. Im Jahr 1766 bot der in preußischen Diensten stehenden und aus Freiburg in der Schweiz stammende Johann Peter von Gottrau gen. von Billens angebliches Silber an. Er legte auch Probezettel mit Feingehaltsangaben vor. Doch war alles was er vorlegte, falsch. Die Metallbarren waren aus Kupfer, das mit Hilfe des hochgiftigen Arsenik weiß gemacht worden und auch als weißer Tombak im Handel war. Billens genoss als preußischer Offizier Immunität vor einer Strafverfolgung. Ein ähnlicher Fall wurde 1770 vor dem Rechneiamt, das in solchen Angelegenheiten auch Polizeibehörde war, verhandelt. Angeblich hochfeines Brandsilber bestand aus weiß gemachtem Kupfer. Ein besonders raffinierter Fall ereignete sich 1614 in Worms, als ein offensichtlich zusammengelöteter Barren außen einen höheren Feingehalt hatte als innen.

Häufig war Silbergeschirr, dessen Feingehalt unter dem Standard lag wie ein 1710 untersuchter Becher, der anstatt der geforderten 13 Lot nur 10 Lot (625/1.000) Silber enthielt. 1714 wurde ein Silberweißputzer vernommen, weil er versucht hatte, sechs mit dem gefälschten Frankfurter Adler gepunzte Löffel aus Weißmetall als Pfänder zu beleihen und verwarnt. Weil er ein Jahr später zusammen mit einem Komplizen Messergriffe für „Silberbesteck“ aus versilbertem Messing hergestellt hatte, wurde er aus der Stadt ausgewiesen. 1719 fragte Sachsen-Eisenach nach dem Stallmeister Ziegenhorn an, der Geschirr, Löffel und Pferdegeschirr aus nur neunlötigem (563/1.000) Silber hergestellt hatte. Auch aus dem 19. Jahrhundert sind ähnliche Fälle bekannt wie der folgende:


Falscher Löffel

Am 7. Januar 1697 wurde der 14-jährige Manche oder Männchen aus dem damals hanauischen Dorf Preungesheim beim Verkaufen falscher Silberknöpfe aus versilbertem Messing festgenommen, der aussagte 8 ½ Dutzend (102 Stück) und zwei falsche Löffel für 8 Gulden von einem ihm unbekannten fremden Handwerksbursche gekauft zu haben. Er selbst hatte eine Reihe davon an verschiedene Personen in der Stadt und in Preungesheim verkauft, von denen sich einige bereits den Betrug gemerkt hatten. Manche wurde nach seiner Inhaftierung vom Peinlichen Verhörsamt, das der heutigen Staatsanwaltschaft entspricht, vernommen. Wie bei allen solchen Verfahren, folgten der Vernehmung Gurtachten der städtischen Syndici. Diese stellten am 13. Januar fest, dass das Verkaufen solcher Knöpfe Betrug war und wegen des Schweigens von Manche den Scharfrichter bemüht werden könnte. Im Klartext heißt dies, dass trotz des jugendlichen Alters die Folter in Betracht kam. Bei Der nächsten Vernehmung, um der es auch um eine falsche Goldmünze ging, eine halbe wahrscheinlich spanische Doublone, wurden ihm lange Haft und Folter angedroht. Zu seiner Person und seiner Familie sagte er, er wohne bei seinem Vater Joel, der sich Almosen nähre. Als er trotz der Drohungen bei seinen ersten Aussagen blieb, befanden die Syndici, ihn an den Prager zu stellen und anschließend aus der Stadt auszuweisen. Dies war die Standardstrafe für Betrüger und Diebe. Sollte ein Ausgewiesener in die Stadt zuückkehren, drohte das ehrenrührige Auspeitschen mit nochmaliger Ausweisung. Die Spuren der falschen Goldmünze führten nach Mainz und zu einem Schriftwechsel mit der kurfürstlichen Regierung.


Falsche Knöpfe

In beiden Fällen konnte über die Hintermänner nichts ermittelt werden. Die Fälschung war so offenkundig, dass, der städtische Wardein nicht zu einer Feststellung der Zusammensetzung bemüht werden musste. Der städtische Beschaustempel erweist sich bei näherem Hinsehen als primitive Fälschung.


Vergrößerung des falschen Stempels

Quellen:
Criminalia: Akten, 350 (Barren 1614), 2.100 (der ausführlich geschilderte Fall), 2.689 (geringhaltiger Becher 1710), 2.813 (Löffel und Messergriffe 1714/15), 3.035 (Stallmeister Ziegenhorn 1719)
Rechneiamt Bücher, 852 (Briefkopf des Augsburger Silberschmelzers)
Rechnei vor 1816, 875 (Weißkupferbarren 1762), 884 (Weißkupfer 1766), 1.220 (falsches Brandsilber 1770)
Wolfgang Scheffler, Goldschmiede Hessens, Berlin 1976
Konrad Schneider, Schmelzzettel, Münzpässe und Wardierzettel – Regulierung des Verkehrs mit Edelmetall und Münzgeld durch die Stadt Frankfurt a. M., in: Scripta Mercaturae, 36/2, 2002, S. 79-119

© Konrad Schneider

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