Institut für Stadtgeschichte 
Karmeliterkloster, Frankfurt am Main

Newsletter, Ausgabe 12

Falschgeld aus dem Gasthaus „Zum Donnersberg“

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Am 25. Juni 1850 zeigte eine ehemalige Magd des Gasthauses „Zum Donnersberg“, während der Revolution von 1848/49 Versammlungsort der politischen Linken (Club Donnersberg), ihre frühere Arbeitgeberin an, an der Herstellung von Falschgeld beteiligt zu sein. Die Wirtin Caroline Lotz lebte mit dem rund zehn Jahre jüngeren Gast Wilhelm Schönecker zusammen. Am 29 Juni nahmen Polizei und das Peinliche Verhöramt, die mit der heutigen Staatsanwaltschaft vergleichbare Ermittlungsbehörde, eine Haussuchung und fanden bei der Wirtin acht falsche Frankfurter Gulden und im 4. Stocks einen eisernen Prägestock, eine Werkbank, Werkzeug, einen Stempel mit der Adlerseite eines Frankfurter Guldens, einen Prägering und in diesem einen falschen Frankfurter Gulden von 1846.

Ansicht des Frankfurter Mainufers um 1880
Ansicht des Frankfurter Mainufers um 1880 mit dem Gasthaus „Zum Donnersberg“ links der schmalen Gasse
und dem Gasthaus „Zähringer Hof“

Die professionell angefertigte Spindelpresse aus schmiedeeisernen Einzelteilen konnte sowohl zum Prägen als auch nach dem Einbau entsprechender Einsätze zum Ausstanzen von Münzplatten verwendet werden. Die Falschmünzer vom Donnersberg waren hochprofessionell ausgestattet und besaßen auch einen galvanischen Apparat zum Versilbern sowie Fachliteratur.

Skizze des 4. Stocks im „Donnersberg“
Skizze des 4. Stocks im „Donnersberg“, angefertigt bei der Haussuchung

Die Ermittlungen des Verhöramtes führten zur Verhaftung der Wirtin, ihres Freundes, dessen Bruder Sebastian und eines Vetters, der unter dem Pseudonym Carl Nordheim lebte und sich als politisch Verfolgter ausgab. Wilhelm und Sebastian Schönecker stammten aus einer Papiermühle in Kinzighausen bei Wächtersbach, das bis 1866 bayerisch war. Nordheim hieß in Wirklichkeit Philipp Völcker, war Goldschmied aus Hanau und hatte seine kriminelle Karriere mit zwölf Jahren begonnen. Als letztes saß er wegen Einbruchsdiebstahls im Stockhaus in Kassel ein, aus dem er ausgebrochen war. Er sorgte für gut geschnittene Stempel.

Zerschlagene Fälschung eines Frankfurter Halbguldens   Zerschlagene Fälschung eines Frankfurter Halbguldens
Zerschlagene Fälschung eines Frankfurter Halbguldens von recht guter Qualtität

Frankfurt recherchierte eingehend. Die Flaschmünzer hatten im Herbst 1849 ihr Werk in der Schöneckerschen Papiermühle in Kinzighausen begonnen. Dort ging auch ein Gerücht um, es werde falsches Geld hergestellt. Sebastian Schönecker besaß chemische Kenntnisse und war für galvanoplastische Abformungen und das Versilbern zuständig. Die bayerische Gendarmerie stellte Nachforschungen ein, die jedoch zu keiner Verhaftung führten, obwohl die Indizien eindeutig waren. Im Januar 1850 verlegten die Falschmünzer ihre Tätigkeit in eine Mühle bei Lanzenhain im Vogelsberg im Großherzogtum Hessen und Ende Mai nach Frankfurt, wo sie einen galvanischen Apparat und eine Spindelpresse erwarben und alle Vorbereitungen zur Produktion gut gefälschter Frankfurter Gulden trafen.

Fälschungen eines Frankfurter Halbguldens und eines Sechskreuzerstücks   Fälschungen eines Frankfurter Halbguldens und eines Sechskreuzerstücks
Fälschungen eines Frankfurter Halbguldens und eines Sechskreuzerstücks

Nach einer Anklageschrift von 511 Seiten fällte das für Strafsachen zuständige Frankfurter Appellationsgericht am 3. August 1852 die Urteile1. Caroline Lotz erhielt wegen Beihilfe zwei Jahre Korrektionshaus und die drei Hauptangeklagten je fünf Jahre Zuchthaus, bei denen acht Monate Untersuchungshaft angerechnet wurden. Die Verurteilten legten Berufung vor dem Oberappellationsgericht der vier freien Städte des Deutschen Bundes in Lübeck ein, das die Entscheidungen des Appellationsgerichts am 20. März 1854 bestätigte, denn die technische Einrichtung der Werkstatt im Donnersberg war vollkommen ausreichend, um professionell Falschgeld zu prägen. Caroline Lotz wurde zur Verbüßung ihrer Haftstrafe ins Korrektionshaus Dieburg eingewiesen, Sebastian und Wilhelm Schönecker ins ebenfalls großherzoglich-hessische Landeszuchthaus Marienschloss bei Rockenberg, denn ab 1848 konnte Frankfurt verurteilte Straftäter in Strafanstalten des Großherzogtums Hessen unterbringen. Wilhelm Schönecker wird als schwieriger, gefährlicher und renitenter Häftling geschildert, der während der Untersuchungshaft zwei Fluchtversuche unternommen hatte.

Fälschung eines Guldens des Großherzogtums Hessen   Fälschung eines Guldens des Großherzogtums
  Hessen
Fälschung eines Guldens des Großherzogtums Hessen

Quelle: Institut für Stadtgeschichte, Criminalia: Akten, 12.704-12.714; Oberappellationsgericht Lübeck, S. 130, S. 149.
Fotos: Institut für Stadtgeschichte Frankfurt am Main

1 Sämtliche Akten des Appellationsgerichts sind beim Archivbrand 1944 verbrannt.

© Konrad Schneider

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