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Am 25. Juni 1850 zeigte eine ehemalige Magd des Gasthauses „Zum Donnersberg“,
während der Revolution von 1848/49 Versammlungsort der politischen Linken
(Club Donnersberg), ihre frühere Arbeitgeberin an, an der Herstellung
von Falschgeld beteiligt zu sein. Die Wirtin Caroline Lotz lebte mit dem rund
zehn Jahre jüngeren Gast Wilhelm Schönecker zusammen. Am 29 Juni
nahmen Polizei und das Peinliche Verhöramt, die mit der heutigen Staatsanwaltschaft
vergleichbare Ermittlungsbehörde, eine Haussuchung und fanden bei der
Wirtin acht falsche Frankfurter Gulden und im 4. Stocks einen eisernen Prägestock,
eine Werkbank, Werkzeug, einen Stempel mit der Adlerseite eines Frankfurter
Guldens, einen Prägering und in diesem einen falschen Frankfurter Gulden
von 1846.
Die professionell angefertigte Spindelpresse aus schmiedeeisernen
Einzelteilen konnte sowohl zum Prägen als auch nach dem Einbau entsprechender
Einsätze zum Ausstanzen von Münzplatten verwendet werden. Die Falschmünzer
vom Donnersberg waren hochprofessionell ausgestattet und besaßen auch
einen galvanischen Apparat zum Versilbern sowie Fachliteratur.
Die Ermittlungen des Verhöramtes führten zur Verhaftung der Wirtin,
ihres Freundes, dessen Bruder Sebastian und eines Vetters, der unter dem Pseudonym
Carl Nordheim lebte und sich als politisch Verfolgter ausgab. Wilhelm und Sebastian
Schönecker stammten aus einer Papiermühle in Kinzighausen bei Wächtersbach,
das bis 1866 bayerisch war. Nordheim hieß in Wirklichkeit Philipp Völcker,
war Goldschmied aus Hanau und hatte seine kriminelle Karriere mit zwölf
Jahren begonnen. Als letztes saß er wegen Einbruchsdiebstahls im Stockhaus
in Kassel ein, aus dem er ausgebrochen war. Er sorgte für gut geschnittene
Stempel.
Frankfurt recherchierte eingehend. Die Flaschmünzer hatten im Herbst
1849 ihr Werk in der Schöneckerschen Papiermühle in Kinzighausen
begonnen. Dort ging auch ein Gerücht um, es werde falsches Geld hergestellt.
Sebastian Schönecker besaß chemische Kenntnisse und war für
galvanoplastische Abformungen und das Versilbern zuständig. Die bayerische
Gendarmerie stellte Nachforschungen ein, die jedoch zu keiner Verhaftung führten,
obwohl die Indizien eindeutig waren. Im Januar 1850 verlegten die Falschmünzer
ihre Tätigkeit in eine Mühle bei Lanzenhain im Vogelsberg im Großherzogtum
Hessen und Ende Mai nach Frankfurt, wo sie einen galvanischen Apparat und eine
Spindelpresse erwarben und alle Vorbereitungen zur Produktion gut gefälschter
Frankfurter Gulden trafen.
Nach einer Anklageschrift von 511 Seiten fällte das für Strafsachen
zuständige Frankfurter Appellationsgericht am 3. August 1852 die Urteile1.
Caroline Lotz erhielt wegen Beihilfe zwei Jahre Korrektionshaus und die drei
Hauptangeklagten je fünf Jahre Zuchthaus, bei denen acht Monate Untersuchungshaft
angerechnet wurden. Die Verurteilten legten Berufung vor dem Oberappellationsgericht
der vier freien Städte des Deutschen Bundes in Lübeck ein, das die
Entscheidungen des Appellationsgerichts am 20. März 1854 bestätigte,
denn die technische Einrichtung der Werkstatt im Donnersberg war vollkommen
ausreichend, um professionell Falschgeld zu prägen. Caroline Lotz wurde
zur Verbüßung ihrer Haftstrafe ins Korrektionshaus Dieburg eingewiesen,
Sebastian und Wilhelm Schönecker ins ebenfalls großherzoglich-hessische
Landeszuchthaus Marienschloss bei Rockenberg, denn ab 1848 konnte Frankfurt
verurteilte Straftäter in Strafanstalten des Großherzogtums Hessen
unterbringen. Wilhelm Schönecker wird als schwieriger, gefährlicher
und renitenter Häftling geschildert, der während der Untersuchungshaft
zwei Fluchtversuche unternommen hatte.
Quelle: Institut für Stadtgeschichte, Criminalia: Akten, 12.704-12.714;
Oberappellationsgericht Lübeck, S. 130, S. 149.
Fotos: Institut für Stadtgeschichte Frankfurt am Main
1 Sämtliche Akten des Appellationsgerichts sind beim Archivbrand 1944
verbrannt.
© Konrad Schneider