Streiflichter zur Frankfurter Stadtgeschichte
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Das Melem´sche Hausbuch

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Wandmalereien von Jörg Ratgeb

Die Wandgemälde von Jörg Ratgeb im Karmeliterkloster gehören zu den bedeutendsten vorbarocken Wandmalereien nördlich der Alpen.
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Schutz für Messegäste

Geleitschutz für anreisende Messegäste im frühen Mittelalter.
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Kennzeichnungspflicht für Juden
Die Kennzeichnungspflicht für Juden ist keine christlich-abendländische Erfindung: Sie wurde erstmals im Jahre 634, zwei Jahre nach dem Tod des Propheten Mohammed, von dem zweiten Kalifen Omar erlassen. Dieser verfügte, dass alle „Ungläubigen“ in den Kalifaten sich zu kennzeichnen hätten: die Juden mit einem gelben Gürtel, gelber Kopfbedeckung und einer gelben Naht an ihrer Kleidung, die Christen ebenso in blau, die „Magi“ in schwarz. Diese Bestimmung wurde mehrfach wiederholt und galt für alle islamischen Länder.
Zeit der Kreuzzüge
Im Gefolge der Kreuzzüge gelangte die Kenntnis davon nach Europa. Beim IV. Laterankonzil 1215 in Rom, das sich besonders der Bekämpfung der Ketzer widmete, wurde erstmals die Kennzeichnungspflicht für Juden in allen christlichen Ländern vorgeschrieben. Beim Konzil von Konstanz (1414-1418) wurde sie - wieder im Zusammenhang mit der Ketzerbekämpfung - erneut eingeschärft.
Auch die Juden selbst legten Wert darauf, sich von den übrigen Religionen zu unterscheiden. So verurteilte die berühmte Frankfurter Rabbinerversammlung von 1603 den immer mehr um sich greifenden Brauch, sich nach christlicher Art zu kleiden, um nicht als Jude erkannt zu werden, obwohl doch die Bibel selbst ausdrücklich sagt: „Ich will euch von den Völkern unterscheiden“.
Frankfurter Kennzeichnung
Frankfurt steht also mit der Kennzeichnungspflicht nicht allein, sondern folgt einer allgemeinen Politik. Mit der Kennzeichnung verbanden sich jedoch noch eine ganze Reihe von weiteren antijüdischen Schikanen: So erhielten die Juden kein Bürgerrecht, sondern lediglich eine befristete „Stättigkeit“, sie mußten im Ghetto wohnen, das sie nachts, an Sonn- und Feiertagen nur mit Genehmigung des Rats verlassen durften, und hatten hohe Steuern zu zahlen; um sie zu verspotten, war am Brückenturm eine „Judensau“ aufgemalt. Die rechtliche Gleichstellung mit den Christen erhielten sie in Frankfurt erst 1811.
Die Abbildungen
Die Abbildungen zeigen ein Gebot des Frankfurter Rates an die Juden aus dem Jahr 1541, einen gelben Ring an der Kleidung zu tragen, sowie eine antijüdische bzw. antipäpstliche Karikatur aus dem Kopitalbuch des Frankfurter Rats. In dem daneben stehenden lateinischen Text aus dem 14. Jahrhundert nimmt Papst Clemens die Juden in seinen Schutz, verbietet die Zwangstaufe und jegliche Gewaltanwendung gegen sie ohne das Urteil eines ordentlichen Gerichts. Die Karikatur jedoch verspottet diese päpstliche Verfügung: Sie zeigt einen Juden, kenntlich an seinem spitzen Hut und verunziert durch ein Schwein auf seinem Banner, der auf dem Rücken des Papstes reitet; darunter befindet sich ein weiterer Jude (kenntlich an Judenhut und Judenzeichen), der dem Papst Goldstücke reicht. Damit soll das päpstliche Gesetz als erkauft gebrandmarkt werden. Der zugehörige Text lautet: „Auri sacra fames quid non mortalium pectora cogis“ (Heiliger Hunger nach Gold, du zwingst nicht die Herzen der Sterblichen).
Kolororierte Federzeichnung, 1541
Undatiert (15. Jh.) Federzeichnung 
(Dieser Artikel erschien erstmals in „Alte Documente ... sind uns so lieb als Gold“ Kostbarkeiten aus hessischen Archiven, herausgegeben von der Sparkassen-Kulturstiftung Hessen-Thüringen, 2000)