Streiflichter zur Frankfurter Stadtgeschichte
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Königswahlen und die Goldene Bulle
In der Goldenen Bulle von 1356, die auf den Reichstagen von Nürnberg am 10. Januar und von Metz am 25. Dezember 1356 erlassen wurde, wurde Frankfurt am Main offiziell zum Wahlort der deutschen Könige bestimmt und damit festgeschrieben, was seit zweihundert Jahren fast zur Regel geworden und in den Schwabenspiegel von 1275 aufgenommen worden war: die Königswahl an diesem Ort in der Bartholomäuskirche.
Vorrangstellung für Frankfurt
Damit erhielt Frankfurt eine Vorrangstellung unter den Reichsstädten, die es bis 1806 besaß. Ab dem Jahr 1562 war Frankfurt auch der Ort der Kaiserkrönung, obwohl die Goldene Bulle von 1356 diese Funktion der Stadt Aachen zugedacht hatte. Das Kaiserliche Rechtbuch, also die Goldene Bulle von 1356, die dem Reich bis 1806 als Grundgesetz diente, schrieb unter anderem die Königswahl durch die sieben Kurfürsten, die Erzbischöfe von Mainz, Trier und Köln, den König von Böhmen, den Pfalzgrafen bei Rhein, den Herzog von Sachsen und den Markgrafen von Brandenburg, fest, ebenso wie das Wahlverfahren.
Papst wird nicht erwähnt
Durch die Übertragung der pfälzischen Kurwürde auf den Herzog von Bayern, die Einrichtung einer achten für die Pfalz und einer neunten Kur für Braunschweig-Calenberg-Hannover im Jahr 1692 wuchs das Kurkolleg von sieben auf neun Mitglieder an. Der Papst, der 1530 die letzte Kaiserkrönung vollzog, fand in der Goldenen Bulle keine Erwähnung. In der Folgezeit vollzog der Erzbischof von Mainz die Kaiserkrönung. 1508 erklärte sich der Papst mit der Annahme des Titels eines „erwählten Römischen Kaisers“ durch den gewählten König einverstanden.

„Goldene Bulle“ Karls IV., Frankfurter Ausfertigung von 1366, Pergamentheft aus 44 Blättern mit goldenem Siegel (Goldbulle) an schwarzgelber Seidenschnur, 1642 erstmals erneuert
Die Frankfurter Ausführung
Im Jahr 1366 erwarb der Frankfurter Stadtschultheiß Siegfried zum Paradies eine Ausfertigung der Goldenen Bulle für Frankfurt am Main. Die Frankfurter Ausfertigung ist die bekannteste und meistbenutzte Ausfertigung. Sie gewann in der späteren Zeit den Charakter eines „Reichsexemplars“. Frankfurt besaß außerdem zwei deutsche Exemplare aus den 1470er Jahren. Das eine wurde im Jahr 1938 Adolf Hitler übergeben und ist seitdem verschollen; das andere befand sich im Kurfürstenzimmer des Römers und verbrannte bei dessen Zerstörung im Jahr 1944.
Weitere Ausführungen
Außer der Frankfurter Ausfertigung sind sechs weitere vorhanden: im Österreichischen Staatsarchiv in Wien die böhmische und die mainzische, im Bayerischen Hauptstaatsarchiv in München die pfälzische und eine Ausfertigung für die Stadt Nürnberg, in der Hessischen Landes- und Hochschulbibliothek Darmstadt die kurkölnisch und im Hauptstaatsarchiv Stuttgart die für Kurtrier. Die kurkölnische befand sich vor ihrer Übergabe an den Landgrafen von Hessen-Darmstadt im Jahr 1803 in Arnsberg, das Hessen-Darmstadt zusammen mit dem Herzogtum Westfalen erhielt. Der letzte Trierer Kurfürst übergab sein Exemplar 1803 dem zum Kurfürsten erhobenen Herzog von Württemberg.
(Dieser Artikel erschien erstmals in „Alte Documente ... sind uns so lieb als Gold“ Kostbarkeiten aus hessischen Archiven, herausgegeben von der Sparkassen-Kulturstiftung Hessen-Thüringen, 2000)