Institut für Stadtgeschichte 
Karmeliterkloster, Frankfurt am Main

Der gehängte Landgraf

Streiflichter zur Frankfurter Stadtgeschichte

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Der gehängte Landgraf

Bis zur Verkündigung des „Ewigen Landfriedens“ auf dem Reichstag von Worms 1495 war es legal, Auseinandersetzungen unter Adeligen nicht gerichtlich, sondern durch Fehde auszutragen. Um jedoch als rechtmäßig zu gelten, war die Fehde an bestimmte Voraussetzungen geknüpft, wie zum Beispiel die Ankündigung (hierher stammt das Wort „Fehdehandschuh“). Im Rahmen einer Fehde war es durchaus zulässig, den Gegner mit Gewalt anzugreifen; darin eingeschlossen waren auch dessen Untertanen, in der Hauptsache Bauern, die in ihren Dörfern nicht durch Mauern geschütz waren, aber auch die Reisenden, die sich in dessen Gebiet aufhielten.

Der Schandbrief

Bei dieser Darstellung aus dem Jahre 1438 handelt es sich um einen sogenannten „Schandbrief“: Sie zeigt den Landgrafen Ludwig von Hessen, an den Füßen am Galgen hängend, durch sein Wappen auch für Analphabeten zu erkennen.
Die Aufhängung an den Füßen soll andeuten, dass dieser nicht wirklich am Galgen hängt, sondern flüchtig ist und nach seiner Ergreifung diese schändliche Strafe verdiente. Der Dargestellte soll durch das Bild in seiner Ehre getroffen, d.h. mit Schimpf und Schande belegt werden, um dadurch im Rahmen eines geltenden Ehrenkodex ein bestimmtes Verhalten zu erzwingen.

Schandbrief aus dem Jahre 1438
„Schandbrief“, 2. September 1438, kolorierte Federzeichnung

Hintergrund des Konflikts

Hintergrund ist ein Konflikt zwischen dem Ritter Johann von Löwenstein, dem Urheber des Schandbriefes, und dem Landgrafen Ludwig I. von Hessen. Der Ritter hatte dem Landgrafen Friede geschworen und sich verpflichtet, jährlich vor seinem Hof in Kassel zu erscheinen. Nach Aussage des Landgrafen hatte er jedoch gegen sein Versprechen seine Untertanen angegriffen und auch Kaufleute auf der Reichsstraße beraubt, mit anderen Worten Straßenräuberei und Raubrittertum begangen sowie seinen Friedenseid gebrochen.
Johann von Löwenstein wiederum beschuldigte in diesem Schandbrief den Landgrafen, sein Geleitversprechen gebrochen zu haben, und bot an, den Fall vor ein Schiedsgericht aus Kurfürsten, Grafen und Rittern oder vor den Rat zu Frankfurt zu bringen, wo über seine Schadensersatzansprüche entschieden werden sollte.

Frankfurt distanziert sich

Die Stadt Frankfurt, in der das Schandbild angebracht worden war, beeilte sich jedoch, sich von Johann von Löwenstein zu distanzieren, um die Beziehungen zwischen der Reichsstadt und dem hessischen Nachbarn und damit die Sicherheit der einheimischen und fremden Kaufleute auf dem Weg von und nach Frankfurt nicht zu gefährden.

(Dieser Artikel erschien erstmals in „Alte Documente ... sind uns so lieb als Gold“ Kostbarkeiten aus hessischen Archiven, herausgegeben von der Sparkassen-Kulturstiftung Hessen-Thüringen, 2000)

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