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Rezess zwischen dem Preußischen Statt und der Stadtgemeinde Frankfurt

Streiflichter zur Frankfurter Stadtgeschichte

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Rezess zwischen dem Preußischen Staat und der Stadtgemeinde Frankfurt

Der Annexion Frankfurts durch Preußen im Jahr 1866 folgte eine Einigung über die Trennung des Staats- und Gemeindevermögens durch den Frankfurter Rezess vom 26. Februar 1869. Als Vertreter Preußens unterzeichneten der Wirkliche Geheime Oberfinanzrat und Ministerialdirektor Günther sowie Regierungsrat Hoffmann, auf der Seite der Stadt Frankfurt Bürgermeister Dr. Mumm, Stadtrat Dr. Passavant sowie die Stadtverordneten Dr. Rumpf und Dr. Hamburger. Wenn man nur das Ergebnis der am 26. Februar 1869 abgeschlossenen Verhandlungen betrachtet und dabei feststellt, dass die Stadt Frankfurt rund acht Millionen Gulden mehr erhielt, als der preußische Finanzminister im Frühjahr 1867 ihr zugestehen wollte, wird man schwer begreifen können, warum das Ergebnis bei einem Teil der Bevölkerung eine Welle der Empörung gegenüber der preußischen Regierung auslöste. Einer der Hauptstreitpunkte war die Kontributionsfrage Da nicht klar war, ob es sich um eine Verpflichtung handele, die Frankfurt als Staat oder Stadt eingegangen war, sollte sich Frankfurt mit der Rückgabe der Hälfte der Kontributionen begnügen. Neben der Rückzahlung der Kontributionen verlangten sowohl die Bürgerrepräsentation als auch die Stadtverordneten eine Entschädigung für die Vermögenswerte, die der Staat für sich in Anspruch nehmen wollte und die sie als Stadteigentum ansahen.

Forderungen der Stadt

Die genannten städtischen Vertreter des Magistrats und der Stadtverordnetenversammlung wurden durch Magistratsbeschluss vom 17. Februar 1869 ermächtigt, die Verhandlungen fortzusetzen und einen Vertragsabschluss herbeizuführen, der für die Stadt eine Verbesserung um mindestens drei Millionen Gulden an Gesamtvermögenswerten enthielt.

Der Vertrag von 1869
26. Februar 1869, Verträge des Magistrats

Die Einigung

Nach über zwei-jährigen Verhandlungen erklärte sich die preußische Regierung im Rezess vom 26. Februar 1869 bereit, der Stadt Frankfurt die Summe von zwei Millionen Gulden zu zahlen. Eine weitere Million erhielt Frankfurt aus dem Privatfonds des Königs. Grundstücke und Gebäude für Staatsverwaltungszwecke, der Frankfurter Eisenbahnbesitz, die Ausrüstungsgegenstände des ehemaligen Linienbataillons und der Gendarmerie, der Staatstelegraph, der Zollstrafgelderfonds, nicht näher spezifizierte staatliche Archivalien, verschiedene Straßen mit überörtlicher Bedeutung und die Mainbrücke gingen in den Besitz des preußischen Staates über. Der Staat übernahm hingegen alle Schuldtitel der Stadt und ihre Pensionsverpflichtungen gegenüber ihren Beamten. Der Lotteriefonds blieb bis 1872 in den Händen Frankfurts.

(Dieser Artikel erschien erstmals in „Alte Documente ... sind uns so lieb als Gold“ Kostbarkeiten aus hessischen Archiven, herausgegeben von der Sparkassen-Kulturstiftung Hessen-Thüringen, 2000)

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