Institut für Stadtgeschichte 
Karmeliterkloster, Frankfurt am Main

Stadtchronik: Die Reichsstadt 1219-1806 (1)

Die Reichstadt 1219-1806 (1)

Als Königsstadt untersteht Frankfurt zunächst der Verwaltung eines Vogts, an ihrer Spitze amtiert aber bereits seit 1189 als Vertreter des Königs und Vorsitzender des Gerichts ein Schultheiß. 1220 wird die königliche Vogtei aufgehoben. Der Schultheiß ist nun alleiniger Wahrer der Reichsrechte und des Reichsguts und übt mit den Schöffen die Verwaltung aus.

SachsenchronikÄlteste Darstellung Frankfurts aus der Sachsenchronik.
Kolorierter Holzschnitt, 1492

Die politische Macht liegt weitgehend in den Händen des aus Reichsministerialen und reichen Kaufleuten bestehenden Patriziats, das jedoch ebenso wie die übrigen Bürger in rechtlicher Hinsicht zu dieser Zeit noch unfrei ist. Erst 1232 verzichtet Heinrich (VII.) auf sein bis dahin wahrgenommenes Recht, Töchter und Enkelinnen Frankfurter Bürger ungefragt mit Angehörigen seines Gefolges zu verheiraten.

1219 schenkt Friedrich II. den Bürgern königlichen Grundbesitz zum Bau einer zweiten Kirche. Sie wird 1323 nach Angliederung eines Kollegiatstifts und Erwerb einer Armreliquie dem Hl. Leonhard geweiht. Das für 1219 erstmals belegte Stadtsiegel trägt die Umschrift „specialis domus imperii“.

Säulenportal Leonhardskirche
Romanisches Säulenportal der Leonhardskirche, nach 1219

Etwa zur gleichen Zeit schließen sich einige Männer und Frauen zu einem weltlichen Krankenpflegeorden zusammen und gründen das Hospital zum heiligen Geist, das sich als Stiftung bis heute erhalten hat. Im 14. Jahrhundert fällt das Hospital an die Stadt und wird zukünftig von vom Rat eingesetzten Pflegern beaufsichtigt.

Stadtsiegel
Jüngeres großes Stadtsiegel, ab 1253

1235 überläßt Heinrich (VII.) der Stadt einen Teil seiner Einkünfte zur Instandsetzung der durch ein Hochwasser beschädigten Mainbrücke. Die Alte Brücke wird hier erstmals erwähnt; erbaut sein dürfte sie jedoch bereits in der zweiten Hälfte des 12. Jahrhunderts.

Religiöser Fanatismus führt 1241 zu einem Pogrom gegen die Frankfurter Juden, die zu dieser Zeit noch mitten unter den Christen in der Nähe des Doms wohnen. In der „Ersten Judenschlacht“ werden die meisten der über 200 Mitglieder der jüdischen Gemeinde vertrieben und vernichtet. Erst seit 1255 beginnen sich nach und nach wieder Juden in Frankfurt anzusiedeln.

Während des Interregnums nach dem Ende der staufischen Dynastie schließt sich Frankfurt 1254 dem zur Sicherung des Reichsfriedens gegründeten Rheinischen Städtebund an und demonstriert damit zunehmende Selbständigkeit. 1266 treten in Urkunden neben Schultheiß und Schöffen erstmals auch Ratsherren als Vertreter der Bürgerschaft auf. 1297 wird das „Erste Stadtrecht“, eine Sammlung von Rechten und Freiheiten, schriftlich fixiert. Die Schaffung eines Bürgermeisteramts stellt einen weiteren Schritt auf dem Weg zur bürgerlichen Selbstverwaltung dar. Seit 1311 übernehmen zwei vom Rat gewählte Bürgermeister allmählich die administrativen Funktionen des Schultheißen. 1372 gelingt es dem Rat schließlich, das vom Kaiser verpfändete Schultheißenamt sowie verschiedene ebenfalls verpfändete Steuern und Reichsgüter (Stadtwald) für die Summe von 12.800 Gulden in seinen Besitz zu bringen. Damit sichert die Stadt ihre Autonomie. Sie hat jetzt nur noch den Kaiser als Reichsoberhaupt über sich, ist also fortan reichsunmittelbar.

Bereits 1312 beginnt der Rat mit der Führung eines Bürgerbuchs. Es ist das älteste Zeugnis für die Tätigkeit der Stadtverwaltung. Mit der Einführung einer festen Stadtsteuer entwickelt sich daneben seit 1320 eine eigene Steuerverwaltung. 1333 genehmigt Kaiser Ludwig eine Erweiterung des städtischen Siedlungsgebiets. Daraufhin entsteht außerhalb der Staufenmauer die Neustadt.

Goldene Bulle
Goldene Bulle Kaiser Karls IV., 1356

Die Goldene Bulle Kaiser Karls IV., das Reichsgrundgesetz, regelt 1356 die Wahl des deutschen Königs und Anwärters auf die kaiserliche Würde durch drei geistliche und vier weltliche Kurfürsten. Sie bestätigt Frankfurt als Ort der Königswahl.

Der Thronstreit nach dem Tode Ludwigs des Baiern und die in Europa grassierende Pest führen 1349 zur „Zweiten Judenschlacht“. Die „Geißelbrüder“ suchen die Schuld an der Pest nicht nur in den Sünden der Christenheit, sondern auch in der Duldung der Juden. Ein weiteres Mal werden die Frankfurter Juden vertrieben und vernichtet.

© Helmut Nordmeyer

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