Bildmaterial im Institut für Stadtgeschichte

Besuch nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Die Einsicht von Materialien im Sammlungsbereich (Bildersammlung) ist montags, dienstags, donnerstags und freitags möglich.

Bildsammlungen im Institut für Stadtgeschichte

Im Institut für Stadtgeschichte können Sie vielfältige Bildsammlungen finden, darunter mehr als zwei Millionen Fotos, Grafiken und Zeichnungen, aber auch Plakate, Postkarten, Karten und Pläne. Sie können dieses Material ansehen und nutzen – sofern die Bestände ausreichend erschlossen sind und konservatorische Gründe nicht dagegen sprechen. Zu beachten sind dabei neben dem Hessischen Archivgesetz und der Satzung des Instituts verschiedene Gesetze.

© Institut für Stadtgeschichte/s7a1998-639

Rechtliche Rahmenbedingungen

In Deutschland hat der Urheber das alleinige Recht zur Veröffentlichung, Verwertung, Vervielfältigung, Verbreitung und Ausstellung seiner Werke. Er kann jedoch Dritten Nutzungsrechte abtreten sowie zeitlich oder räumlich beschränkte Nutzungen gestatten. Das Urheberrecht erlischt erst 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers und geht damit während dieses Zeitraums auch auf dessen Erben oder Rechtsnachfolger über. Für viele Bilder liegen die Nutzungsrechte beim Institut. Bei anderen Bildern ist der Urheber jedoch unbekannt oder die Nutzungsrechte sind unklar. In solchen Fällen können Bilder nur unter der Bedingung benutzt werden, dass die Stadt Frankfurt von allen eventuellen Ansprüchen Dritter freigestellt wird. Bei Bildern, auf denen Personen zu erkennen sind, greift in vielen Fällen zusätzlich das „Recht am eigenen Bild“. Danach dürfen Bildnisse nur mit Zustimmung des Abgebildeten veröffentlicht werden. Ist der Abgebildete bereits verstorben, müssen bis zehn Jahre nach seinem Tod dessen Angehörige ihr Einverständnis erklären. Bestimmte Bilder dürfen wir daher zwar im Lesesaal zur Ansicht vorlegen, sie aber nicht für die Veröffentlichung herausgeben. Ausnahmen bilden lediglich Personen der Zeitgeschichte und Aufnahmen von Menschenmengen bei Veranstaltungen.

Ansicht von Bildmaterial und Nutzungsgenehmigungen

Bildmaterial können Sie zu den gewohnten Öffnungszeiten ansehen. Da die Bilder nicht im Lesesaal vorgelegt werden, vereinbaren Sie bitte hierfür einen Termin mit dem zuständigen Bearbeiter. Für die Vorbereitung Ihres Besuchs sind genaue Angaben zum gesuchten Motiv und seiner zeitlichen Einordnung notwendig. Jede Nutzung, also jede über das bloße Ansehen hinausgehende Verwendung, muss vom Institut genehmigt werden. Durch eine Nutzungsgenehmigung erwirbt der Benutzer weder Eigentums- noch Urheberrechte am Bildmaterial, sondern nur Nutzungsrechte im vereinbarten Umfang. Bitte beachten Sie, dass mittwochs keine Fotonutzung möglich ist.

Jacken, Mäntel, Schirme, Taschen, Koffer und ähnliche Gegenstände sowie Speisen und Getränke dürfen im Lesesaal, der Bibliothek und im gesamten Sammlungsbereich nicht mitgeführt werden. Im Erdgeschoss stehen Garderoben zur Verfügung.

Nutzung für private Zwecke

Bei einer rein privaten Nutzung ausgewählter Fotos müssen Sie eine Einverständniserklärung zu den Nutzungsbedingungen unterzeichnen. Danach können Sie Bilder mit einer mitgebrachten Kamera (ohne Blitz!) selbst abfotografieren oder einen Scan in Auftrag geben.
Nicht erlaubt sind eine Weitergabe der Bilder an Dritte, die Veröffentlichung in Publikationen oder im Internet, eine kommerzielle Nutzung oder Einreichung bei Wettbewerben etc.

© Institut für Stadtgeschichte/s7c1998-855

Veröffentlichung

Bei einer Veröffentlichung von Bildmaterial (in einer Publikation, im Internet etc.) stellen wir eine Nutzungsgenehmigung aus, die ausschließlich für den angegebenen Anlass gilt. Veröffentlichungen sind nur zulässig, wenn der Inhaber der Verwertungsrechte sein Einverständnis hierfür gegeben hat oder das Bild so alt ist, dass alle urheberrechtlichen Ansprüche bereits erloschen sind oder das Recht am eigenen Bild nicht verletzt wird. Wenn die Rechtslage unklar ist, etwa bei unbekanntem Urheber, und das Bild dennoch verwendet werden soll, ist die Stadt Frankfurt am Main von allen Ansprüchen Dritter freizustellen. Bei jeder Veröffentlichung sind die genaue Signatur des Bildes und – falls bekannt – der Urheber anzugeben. Zusätzlich ist ein Belegexemplar der Publikation abzuliefern.

Gebühren

Für die Digitalisierung, Veröffentlichung sowie umfangreiche Recherchen berechnen wir Entgelte gemäß der geltenden Benutzer- und Entgeltordnung des Instituts für Stadtgeschichte. Die Online-Recherche in der Datenbank ISG Bild, die einen stetig wachsenden Teil der Bildbestände umfasst, ist kostenfrei.

Für die Veröffentlichung des Bildmaterials wird das sogenannte Nutzungsentgelt erhoben. Dieses gilt – falls nicht ausdrücklich anders schriftlich festgehalten – nur für die einmalige Nutzung im Rahmen des angegebenen Verwendungszwecks, beispielsweise bei Publikationen für eine Auflage und nur für das vereinbarte Land. Jede weitergehende Verwendung – auch die zusätzliche Nutzung in elektronischen Medien (CD, Internet etc.) – bedarf unserer vorherigen Zustimmung und ist erneut gebührenpflichtig. Für die Erstellung von Reproduktionen fallen ebenfalls Gebühren an.

Weiterführendes

Die Benutzer- und Entgeltordnung und weiterführende Informationen zu rechtlichen Rahmenbedingungen finden Sie unter Kosten & Recht.

© ISG S14Z2002 00225, Foto: Heinz Zipp