Kosten & Recht

Das Institut für Stadtgeschichte bietet eine Reihe von Serviceleistungen und unterstützt Sie gerne bei Ihren Recherchen. Die Benutzung richtet sich dabei nach den Vorgaben des Hessischen Archivgesetzes. Für einen Teil unserer Leistungen fallen Gebühren an.

Hessisches Archivgesetz

Das Hessische Archivgesetz gilt als bereichsspezifisches Datenschutzgesetz. Es gibt vor, dass auf Sachakten eine Schutzfrist von 30 Jahren nach Entstehung der Akten liegt. Bei personenbezogenen Unterlagen greift eine Schutzfrist von 10 Jahren nach Tod einer Person oder – wenn das Todesdatum unbekannt ist – von 100 Jahren nach Geburt. Sind die Lebensdaten einer Person nicht zu ermitteln, dann gilt eine Frist von 60 Jahren nach Entstehung der Akten. Für manche Unterlagen gelten die Vorgaben des Bundesarchivgesetzes und die dementsprechenden höheren Schutzfristen.

Die Schutzfristen können in Ausnahmefällen verkürzt werden. Hierfür muss ein Antrag auf Schutzfristverkürzung gestellt werden. Wir empfehlen, den Antrag digital auszufüllen und vor der Eingabe mit dem zuständigen Sachbearbeiter abzusprechen. Handelt es sich um ein wissenschaftliches Forschungsvorhaben, an dem ein öffentliches Interesse besteht, dann kann dieser Antrag in der Regel positiv entschieden werden. Bedingung ist dann allerdings, dass alle personenbezogenen Angaben anonymisiert werden.

Auch bei Akten, die nicht mehr den Schutzfristen unterliegen, können mitunter weitere Personen (betroffene Dritte) genannt werden. Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang, dass die Nennung, Weitergabe und Veröffentlichung von Personennamen sowie aller weiteren Angaben, die einer nachträglichen Personenidentifikation dienen könnten, in solchen Fällen nicht gestattet ist. Weitere Informationen können Sie unserem Informationsblatt entnehmen.

Bearbeitungsgebühren

Die Gebühren für die Serviceleistungen werden in der Benutzungs- und Entgeltordnung des Instituts für Stadtgeschichte festgelegt. Hierin sind die Gebühren für eine Benutzung vor Ort, für eine Recherche, für Reproduktionen und für Veröffentlichungen von Archivgut festgelegt.

Benutzung

Bei der Benutzung im Lesesaal fallen dann Gebühren an, wenn es sich um gewerbliche Anliegen handelt. In solchen Fällen ist ein Bereitstellungsentgelt in Höhe von 25 € zu zahlen.

Recherche

Wissenschaftliche Recherchen werden von den Mitarbeitern des Instituts bis zu einem limitierten Stundenumfang kostenfrei bearbeitet. Hierbei wird dabei allerdings nur hinsichtlich der Bestände Auskunft gegeben, die Auswertung bzw. Erforschung der Archivalien muss durch den Anfragenden selbst geschehen. Handelt es sich um Rechercheanliegen, die nicht wissenschaftlich sind (z.B. von Familienforschern, Erbenermittlern oder Gewerbetreibenden), dann ist die Bearbeitung gebührenpflichtig.
Die Kosten für diese Recherchedienstleistung betragen pro angefangenen 10 Minuten 10,00 €. Das Entgelt ist in Vorkasse zu leisten und muss auch bei einem negativen Rechercheergebnis beglichen werden. Alle Anfragen können per Post , Fax oder E-Mail eingereicht werden. Bitte geben Sie bei Anfragen immer Ihren Namen, Ihre Adresse und Ihre Telefonnummer sowie - wenn vorhanden – Ihre E-Mail Adresse an.

Fotoaufträge

Wenn Sie Reproduktionen von Akten bestellen möchten, dann fallen hierfür pro Din A4-Seite 0,50 Euro an. Eine Din A3 Seite kostet 0,60 Euro.
Bei Bildern richtet sich die Gebühr nach der Größe der Vorlage und der gewünschten Auflösung. Eine Tabelle mit näheren Informationen finden Sie hier.

Scannen am Book-Eye-Gerät

Für das Scannen am Book-Eye-Gerät im Lesesaal fallen ebenfalls Gebühren pro Scan von 0,20 Euro an. Ein zusätzlicher Ausdruck kostet pro Din A4-Seite 0,10 Euro und pro Din A3-Seite 0,20 Euro.

Gebühren für Veröffentlichungen oder sonstige mediale Verwendung von Bildquellen

Wenn Sie Abbildungen des Archivguts in Veröffentlichungen verwenden möchten, fallen sogenannte Nutzungsgebühren an. Diese gelten unabhängig von der Art des Archivguts und ebenso für Urkunden, Akten, Handschriften, Pläne, Plakate, Flugschriften wie für Fotos und Bildpostkarten. Die Gebühr richtet sich nach dem Verwendungszweck der Reproduktionen und nach der Auflagenhöhe. Bei wissenschaftlichen Publikationen kann auf die Nutzungsgebühr verzichtet werden.
Eine Tabelle mit näheren Informationen finden Sie hier.