Benutzerhinweise für die Familienforschung

Familienforschung

Das Institut für Stadtgeschichte verwahrt zahlreiche Quellen, die für Familienforscher von Interesse sein können. Hier Informationen über die eigene Familie zu finden, ist keine leichte Aufgabe. Mit gewissen Vorinformationen, den folgenden Hinweisen und einer Portion Spürsinn bestehen aber gute Aussichten, fündig zu werden

Erste Orientierung

Da Familienforschung meist mit einem hohen Zeitaufwand einhergeht, ist eine gute Vorbereitung vor dem Besuch im Institut für Stadtgeschichte oder der schriftlichen Anfrage sehr wichtig. Zuerst sollten Sie die mündlich überlieferten Informationen zu Ihrer Familie sichern und in Ihrer Familie vorhandene Dokumente sichten. Je mehr Angaben Sie zu Ihren Vorfahren ermitteln, desto schneller und aussichtsreicher wird sich Ihre Forschung gestalten. Dabei sind vor allem die Vor- und Nachnamen sowie die Lebensdaten oder die früheren Adressen besonders hilfreich. Darüber hinaus können die Berufsbezeichnung, die Anzahl und Namen der Ehepartner oder die Namen von Kindern und Eltern weitere Ansatzmöglichkeiten bieten. Bitte geben Sie bei Anfragen daher immer alle Ihnen bekannten Informationen an.

Benutzung und Gebühren

Wenn Sie die nötigen Angaben zusammengetragen haben, können Sie entweder selbst in unserem Lesesaal Unterlagen einsehen oder uns mit einer Recherche beauftragen. Die Kosten für eine Recherchedienstleistung richtet sich nach der Gebühren- und Entgeltordnung des Instituts und beträgt pro angefangenen 10 Minuten 10,00 €. Das in Vorkasse zu leistende Entgelt muss auch bei einem negativen Rechercheergebnis beglichen werden. Alle Anfragen können per Post, Fax oder E-Mail eingereicht werden. Bitte geben Sie bei Anfragen immer Ihren Namen, Ihre Adresse und Ihre Telefonnummer sowie - wenn vorhanden – Ihre E-Mail Adresse an.

Sofern die Unterlagen selbständig in Arcinsys und Lagis (siehe unten) recherchierbar sind, können Anfragen zu Familienforschung aus Kapazitätsgründen nicht bearbeitet werden.

Personenstandsregister können nicht im Lesesaal vorgelegt werden.

Wenn Sie die Quellen selbst auswerten möchten, können Sie dies gerne während der Öffnungszeiten des Lesesaals (Montag bis Freitag, 9-17 Uhr) nach vorheriger Bestellung der Archivalien über unsere Online-Recherchedatenbanken oder per () tun. Falls Sie auf Mikrofilme oder Mikrofiches zurückgreifen möchten, empfehlen wir Ihnen, ein Mikrofilmlesegerät bei der Lesesaalaufsicht zu reservieren (Tel.: 069 212-37 914 bzw. ).

© Carina Danzer, Fotos Peter Jülich

Quellen

Nachfolgend sind die für genealogische Nachforschungen am häufigsten verwendeten Quellen aufgeführt. Jedoch lohnt sich immer auch eine Recherche in unseren Online-Recherchedatenbanken.

Adressbücher

Die ab 1832 überlieferten Adressbücher der Stadt Frankfurt sind im Lesesaal ab 1868 als Mikrofiches einzusehen und enthalten die Namen der Haushaltungsvorstände sowie die Namen von Ledigen mit der jeweiligen Adresse. Erst ab ca. 1980 werden bei Eheleuten beide Partner aufgeführt. Die Adressbücher von 1834 - 1943 sind seit Sommer 2017 auch digital verfügbar über die Universitätsbibliothek. Lückenhafte Digitalisate der Adressbücher der Stadt Frankfurt von 1797-1977 sind auch in Genwiki zu finden.

Tauf-, Proklamations-, Heirats- und Totenbücher

Die Erfassung von Taufen, Heiraten und Beerdigungen in Frankfurt beginnt 1533 mit der Buchführung des Allgemeinen Almosenkastens. 1533 werden zunächst Taufbücher und Heiratsbücher angelegt, 1565 auch Totenbücher (Beerdigungen) und 1603 Proklamationsbücher (Aufgebote). Während in den Büchern bis 1814 zumeist nur Protestanten erwähnt wurden, setzte danach eine überkonfessionellen Erfassung der Geburten, Heiraten und Todesfälle ein. Die Bücher zu den Taufen bzw. Geburten 1533-1850, zu den Todesfällen 1565-1850, zu den Proklamationen 1603-1851 und den Heiraten 1533-1848 sind auf Mikrofiches im Lesesaal sowie digital auf der Website der genealogischen Organisation FamilySearch einsehbar. Eine Anleitung zur Registrierung und Recherche in FamilySearch finden Sie hier. Zu beachten ist, dass die ältesten Bücher nur bedingt durch Register erschlossen sind. Alphabetische Register wurden in den ersten 100 Jahren nur sporadisch geführt und zum Teil nach Vornamen sortiert. Erst Mitte des 17. Jahrhunderts setzte sich die Sortierung nach Nachnamen durch.

Personenstandsunterlagen

Die Dokumentation von Geburten, Heiraten und Sterbefällen durch Zivilstandregister setzte in Frankfurt 1849 (Heiratsregister) bzw. 1851 (Geburts- und Sterberegister) ein. 1874 wurden diese Bücher nach dem Inkrafttreten des preußischen Personenstandsgesetzes als Personenstandsbücher weitergeführt. Die älteren Personenstandsregister (für Frankfurt und die damaligen Vororte) hat das Institut für Stadtgeschichte bereits übernommen. Nach Ablauf der Fortführungsfristen geben die Standesämter Mitte und Höchst regelmäßig weitere Unterlagen an das Institut für Stadtgeschichte ab. Damit stehen die Geburtenbücher, die vor mindestens 110 Jahren, die Heiratsbücher, die vor mindestens 80 Jahren, und die Sterbebücher, die vor mindestens 30 Jahren geschlossen wurden, für genealogische und wissenschaftliche Recherchen zur Verfügung.

Die Personenstandsbücher des Stadtteils Sindlingen für die Jahre 1874-1888 werden im Stadtarchiv Hattersheim aufbewahrt. Die Personenstandsregister des Stadtteils Unterliederbach für die Jahre 1874-1900 befinden sich im Rathaus der Gemeinde Liederbach und die Personenstandsregister des Stadtteils Zeilsheim für die Jahre 1874-1905 im Stadtarchiv Hofheim . Für die Suche in den Standesamtsunterlagen benötigen Sie mindestens den Nachnamen sowie einen eingrenzbaren Zeitraum, falls das genaue Datum unbekannt ist. Ein Großteil der Personenstandsbücher wurde mittlerweile digitalisiert und ist über die Online-Recherchedatenbank ARCINSYS und das Landesgeschichtliche Informationssystem Hessen einsehbar.

© Carina Danzer, Fotos Peter Jülich

Bürgerbücher

In den seit 1311 geführten Bürgerbüchern sind alle Personen aufgeführt, die den Bürgereid abgleistet haben. Zu den Beisassen, die einen geringeren Rechtsstatus als Bürger besaßen, sind Aufzeichnungen von 1778 bis 1849 vorhanden. Sowohl Bürgerbücher als aus Beisassenbücher können als Mikrofiches im Lesesaal eingesehen werden. Ebenfalls auf Mikrofiche einsehbar sind ein Verzeichnis der mit Zustimmung des Rates weggezogenen Bürger 1562-1635, ein Verzeichnis der für eine gewisse Zeit als Bürger aufgenommenen Personen 1598-1684 sowie ein Advocaten-Eidbuch 1814-1866.

Die Bürgerbücher können darüber hinaus auf der Website der genealogischen Organisation FamilySearch digital eingesehen werden. Eine Anleitung zur Registrierung und Recherche in FamilySearch finden Sie hier.

Juden konnten bis ins 19. Jahrhundert hinein nicht das Bürgerrecht erwerben. Erst 1812 wurde im Zuge der Reformen im Großherzogtum Frankfurt auch den jüdischen Einwohnern das Bürgerrecht gewährt. Ein Verzeichnis dieser ersten jüdischen Bürger ist vorhanden und steht ebenso wie die Jüdischen Bürgerbücher 1824-1849 im Lesesaal auf Mikrofiches zur Verfügung. Ebenfalls auf Mikrofiches einsehbar sind ein Eidbuch israelitischer Advokaten 1825-1848, ein Verzeichnis der jüdischen Gemeinde 1810 sowie ein Register des Bevölkerungsstandes der israelitischen Gemeinde am Jahresbeginn 1817.

Meldeunterlagen

Die ersten, 1868 nach der Eingliederung Frankfurts in den preußischen Staatsverband eingeführten Meldekarten wurden bis 1932 geführt. Sie werden heute als Nullkartei bezeichnet. Von der alphabetisch nach Nachnamen geordneten Kartei ist aufgrund von Kriegseinwirkungen nur noch circa die Hälfte überliefert. Da der Bestand zum Teil noch den Schutzfristen des Hessischen Archivgesetzes unterliegt und zudem aus konservatorischen Gründen gesperrt ist, kann eine Auswertung derzeit nur durch die Mitarbeiter des Hauses erfolgen. Das Institut bereitet jedoch die Digitalisierung des Bestands und die Online-Stellung der nicht mehr geschützten Karteikarten vor. Das Projekt begann 2016.

1932 wurden neue Meldeunterlagen, die sogenannten Hausstandsbücher, eingeführt. Die nach Adressen geordneten Bücher erfassen in chronologischer Reihenfolge die Zuzüge. Enthalten sind für jedes Hausstandsbuch auch Namensverzeichnisse, die die Einwohner eines Hauses bzw. einer Anschrift aufführen. Um eine Person in einem Hausstandsbuch suchen zu können, ist jedoch zunächst eine Adresse erforderlich, damit das entsprechende Hausstandsbuch ermittelt werden kann. Auch dieser Bestand ist aufgrund von Kriegseinwirkungen um circa die Hälfte dezimiert. Da der Bestand aufgrund von archivischen Schutzfristen ebenfalls nicht im Lesesaal einsehbar ist, kann eine Recherche auch hier ausschließlich durch die Mitarbeiter des Instituts erfolgen.

Die Meldeunterlagen der Frankfurter Vororte aus der Zeit vor der Eingemeindung sind bis auf eine Kartei für den Stadtteil Bergen-Enkheim nicht überliefert.

Ab 1945 bis 1965 liegen dem Institut Einwohnermeldeinformationen vor, wenn die gesuchten Personen bis 1965 verstorben oder aus Frankfurt weggezogen sind. Auch diese Kartei, die nur noch als Mikrofilm existiert, ist alphabetisch nach Nachnamen geordnet. Die Auskunftserteilung erfolgt entweder nach dem Hessischen Archivgesetz oder nach dem Bundesmeldegesetz.

Für Auskünfte aus den Meldeunterlagen ab 1965 ist das Bürgeramt zuständig.