Nutzung der Sammlungsbestände während der Corona-Pandemie
Die Sammlungsbestände sind erst nach dem Lockdown nach Voranmeldung in eingeschränktem Maße (montags+dienstags sowie donnerstags+freitags) wieder nutzbar.
Corona-Regeln für die Nutzung des Sammlungsbereichs
Grundsätzliches
- Für die Nutzung des Sammlungsbereichs ist immer eine vorherige Anmeldung und Terminvergabe notwendig. Bitte wenden Sie sich dafür an den zuständigen Sachbearbeiter.
- Bitte beachten Sie, dass die Bestellung mindestens drei Tage im Voraus erfolgen muss.
- Es steht jeweils ein Zeitfenster von maximal zwei Stunden zur Verfügung.
- Während des Besuchs ist ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen.
- Im Foyer im 1. Stock haben wir für Sie einen Beratungstisch mit Plexiglas-Trennwand aufgestellt. Diesen nutzen wir für die Eingangsgespräche.
- Die Sichtung des Sammlungsgutes erfolgt je nach Art der gewünschten Objekte im Lesesaal oder im Flur im 1. Stock.
- Bis auf Weiteres sollte sich jeweils nur ein Benutzer im Sammlungsbereich aufhalten.
- Archivgut, das im Lesesaal eingesehen wird, kann dort abfotografiert werden.
Bilder
- Eine Einsichtnahme in die Fotos ist aufgrund der Hygiene- und Abstandsregelungen nur im vorderen, großen Teil des Flures möglich.
- Im Lesesaal sind die Fotos aus der Porträtsammlung (S7P), aus verschiedenen Fotografen-Nachlässen, aus den Sachgebieten Wirtschaftsarchiv, Nachlässe und Vereine und aus einzelnen topografischen Bereichen einsehbar. Die Bestellung erfolgt entweder über die Online-Datenbank „ISG Bild“ oder direkt beim zuständigen Sachbearbeiter.
- Bei einigen Sammlungsbereichen wie z.B. bei den Postkarten ist ggf. eine Sichtung im Aufbewahrungsraum möglich.
- Für die Nutzung der Fotos erhalten Sie bei uns Handschuhe.
- Unsere Mitarbeiter tragen zusätzlich ein Gesichts-Visier, wenn eine Beratung an den Fotoschränken erforderlich ist.
- Für das Fotografieren im großen Flur ist der Tisch unter der Treppe zu nutzen.
AV-Medien
- Die Sichtung von Film- und Tonmaterial, das in der Online-Datenbank „ISG-Bild“ verzeichnet und bereits digitalisiert ist (steht jeweils dabei), erfolgt am Multimedia-PC im Lesesaal. Bitte reservieren Sie rechtzeitig einen Termin, bestellen das Material unter Angabe der Signaturen vor und bringen Sie einen eigenen Kopfhörer mit.
- Filme, die noch nicht digitalisiert sind, können nach Terminabsprache mit dem Sachbearbeiter im Archiv des Deutschen Filmmuseums in Wiesbaden-Biebrich gesichtet werden.
Karten und Plakate
- Die Einsichtnahme von Karten und Plakaten erfolgt im Lesesaal nach Terminvereinbarung mit dem zuständigen Sachbearbeiter.
- Die Bestellung erfolgt entweder über die Online-Datenbank „ISG Bild“ oder direkt beim zuständigen Sachbearbeiter unter Angabe des Motivs und möglichst der Signaturen.
- Es können maximal zehn Karten oder Plakate bestellt werden.
- Die Bestände Stadtgrundkarten (S8-STK) und Kartensammlung Stadtpläne (S8-Stpl) sind nur als Digitalisate im Lesesaal einsehbar.
- Eine Vorlage der Originalpläne der Stadtgrundkarten (S8-STK) und des Stadtplanbestands (S8-Stpl) ist aus bestandserhalterischen Gründen nicht möglich. Dies betrifft auch einzelne Karten aus anderen Kartenbeständen.
- Die Bestellung von Kartendigitalisaten dauert ca. 2 Wochen.
Zeitungen
- Derzeit ist die Nutzung von auf Mikrofilm vorhandenen Zeitungen leider nicht möglich. Zeitungsbände und ungebundene Bestände können über die Lesesaal-Aufsicht zur Nutzung in den Lesesaal bestellt werden.
Nachlässe, Vereine, Wirtschaftsarchiv
- Die Nutzung der Unterlagen dieser Sachgebiete erfolgt mit Ausnahme von Sonderformaten im Lesesaal nach den dort gültigen Bestimmungen.